Die erst jüngst anerkannten Rechte des spanischen Mar Menor geraten innenpolitisch unter Druck. Wie Dr. jur. Christine Fuchs in ihrem Beitrag auf dem „Verfassungsblog“ berichtet, unternehmen Spaniens Rechtspopulisten den Versuch, das Gesetz im Rahmen einer Verfassungsklage auszuhebeln.
Buenos Aires, 16. Januar 2023. Die Konföderation der Mapuche von Neuquén feiert, dass die argentinische Provinz Neuquén endlich das Recht auf Konsultation (Consulta Indígena) in Kraft gesetzt hat. 21 Jahre lang hatte der Stamm dafür gekämpft. Jetzt sind keine Eingriffe in die Natur dort ohne ihre Zustimmung möglich. Rechtssichere Planung auf dem Gebiet des Stammes – auf dem sich viele Bodenschätze befinden - darunter Gas und Ölvorkommen - sind ohne Mitsprache der Mapuche nicht mehr möglich. „Wir nutzen unsere Rechte, um unser eigenes Entwicklungskonzept zu verteidigen, das ein gutes Leben zum Ziel hat. Die Mapuche wünschen sich eine Entwicklung innerhalb des mapuce kimvn (Wissen der Ahnen), ein „gutes Leben“ (Buen Vivir) und das Gleichgewicht zwischen den Menschen und ihrer Umwelt. Sie verteidigen die Ordnung der Natur (azmogen), welche den zerstörerischen Kapitalismus herausfordert“, schreibt die Konföderation der Mapuche von Neuquén (Consejo Zonal Xawnko) auf ihrer Facebook-Seite. Mehr Informationen finden Sie hier.
Immanuel Kant schrieb 1798: „Daß der Mensch in seiner Vorstellung das Ich haben kann, erhebt ihn unendlich über alle auf Erden lebenden Wesen." Deshalb sei er eine Person wohingegen die vernunftlosen Tiere Sachen seien, mit denen man nach Belieben schalten und walten könne." Nur Menschen, so seine Argumentation, seine vernunftbegabt. Sie alleine könnten in einem wechselseitigen Verhältnis moralischer Gesetzgebung stehen und seien nur Angehörigen der eigenen Art gegenüber moralisch verpflichtet. Falsch, meint Christine M. Korsgaard, Professorin für Philosophie in Harvard und selbst eine bedeutende Denkerin in der Nachfolge Immanuel Kants: Auch nicht-menschliche Tiere können ein „Zwecke an sich selbst“ sein. Der Deutschlandfunk hat ein sehr interessantes Interview mit ihr gesendet. Hier geht es zum Interview.
Mittwoch, 1. Februar 2023, wird ab 12.00 eine Petition gegen die Verbreiterung des Südschnellweges im Bereich Leinemasch im Forum des Niedersächsischen verhandelt. Gegenstand der Petition ist der Erhalt des Naherholungsgebietes Leinemasch mit seinem alten Baumbestand (zur Petition Nr.03482/89/18). Für diese Baumaßnahme sollen 13 Ha Wald- und Wiesenlandschaft mit altem hoch gewachsenem Baumbestand im Westabschnitt der Baumaßnahme geopfert werden,. Denn die Brücken soll nicht nur erneuert, sondern die ganze Trasse um das Doppelte verbreitert und um einen Meter erhöht werden. Ziel der Planung ist es, auf dem Straßenabschnitt die zugelassene Geschwindigkeit von 80 km/h auf 120 km/h erhöhen zu können. Die Teilnahme an der Anhörung erfordert eine Anmeldung unter: OeffentlichePetition.Besuch@lt.niedersachsen.de, der vollständige Name, die Anschrift und eine Telefonnummer sind anzugeben.
Traurigkeit und depressive Verstimmung hinterlässt der dreistündige Animationsfilm Avatar 2 (Der Weg des Wassers) bei manch jungem Besucher/Besucherin. Das Phänomen heißt "Post-Avatar-Depressions-Syndrom" und bekommt viel Aufmerksamkeit in den Medien. CNN, Guardian aber auch WELT und STERN haben darüber berichtet. Avatar ist vermutlich einfach zu schön. Zu schön, um wahr zu sein. die Geschichte spielt auf dem Mond Pandora, in einer Welt, in der der Dualismus Mensch/Natur aufgehoben ist. Er entführt in eine traumhaft schöne Welt, in der menschenähnliche Wesen in perfekter Symbiose mit einer bunten Wasserwelt leben. Der Zuschauer taucht in eine Natur ein, deren Vielfalt und Schönheit so ergreifend ist, dass es Zuschauer und Zuschauerinnen gibt - vor allem junge Menschen - die diesen Ort nie wieder verlassen wollen. Denn alle Sehnsüchte nach Harmonie und Einklang mit der Natur (und dem Wunsch diese Welt zu verteidigen) werden für (viel zu kurze) drei Stunden erfüllt.
Ein Verwaltungsgericht in Warschau hat die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde zum Ausbau der Oder vorläufig aufgehoben und die Bauarbeiten gestoppt. Geklagt hatten die Umweltorganisationen Deutscher Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltschutzverbände. Europas Flüsse haben es schwer. Zu diesem Ergebnis kommt auch Nick Reimer in seinem Beitrag „Vertieft, vertrocknet, vergiftet, Das Elend der Flüsse“ in der Novemberausgabe der „Blätter für Deutsche und Internationale Politik“.
Zum Vortrag "Die Rechte der Natur ins Grundgesetz" mit anschließender Diskussion lädt der Arbeitskreis Umweltpolitik des NABU Heidelberg ein. Die Veranstaltung findet Dienstag, 10.01.2023 im NABU-Zentrum/Café Bohne Heidelberg Kirchheim, Hegenich-Str. 22 statt. Dr. jur. Petr C. Mohr, der zu einem Gastvortrag eingeladen wurde, plädiert dafür, dass die Rechte der Natur in eine Grundgesetzreform münden. Der Vorschlag ergänzt die Würde des Menschen um die Würde der Natur. Der Eigenwert der Natur soll anerkannt und die Natur zum Rechtssubjekt werden. Die Natur soll Grundrechte erhalten – soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Flüsse, Wälder, Tiere und Pflanzen hätten damit erstmals die gleichen Rechte wie Menschen, Unternehmen, Vereine, Organisationen. Kontakt: Cornelia Wiethaler, Leiterin AK-Umweltpolitik, NABU-Heidelberg cornelia@wiethaler.net, 0174 - 305 86 88 / www.nabu-heidelberg.de.
Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."
Berlin, 8. Dezember 2022. Nicht nur der NABU - auch die Deutsche Umwelthilfe sind seit Ende Dezember Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur. Der Einladung zu einem Meinungsaustausch, zu dem das Netzwerk Rechte der Natur hatte Anfang Dezember eingeladen hatte, waren eine erfreulich große Zahl an Organisationen und interessierten Persönlichkeiten gefolgt. Mit dabei waren NaturschützerInnen, VertreterInnen von Parteien, Client Earth und Stiftungen. Die TeilnehmerInnen bekundeten ihr Interesse an den Rechten der Natur und ihre Bereitschaft im Netzwerk Rechte der Natur über die offenen juristischen Fragen und das weitere Vorgehen zu diskutieren.
Anlässlich der Welt-Naturschutzkonferenz in Montreal, auf der die Biodiversitätskonvention diskutiert und verabschiedet wurde, haben auch Deutsche Medien die Rechte der Natur als ein weitergehender Lösungsansatz aufgegriffen. in der SPIEGEL-Ausgabe Nr 51 vom 17.12.2022 greift Philip Bethge das Thema Rechte der Natur auf. Er informiert in seinem Artikel sowohl über die weltweiten, als auch über die deutschen Entwicklungen (Bayerisches Volksbegehren, Prof. Kerstens Veröffentlichung "Das ökologische Grundgesetz" ein. Rhein-Main-TV brachte ein Interview mit Christine Ax (Netzwerk Rechte der Natur) über den Vorschlag des Netzwerkes Rechte der Natur zur Novellierung des Grundgesetzes.
Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”
RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden?
Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.
Schon lange angekündigt und mit Spannung erwartet: Das Buch "Das ökologische Grundgesetz" von Prof. Jens Kersten ist nun im Buchhandel erhält. Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU in München, hatte diese Veröffentlichung in verschiedenen Interviews bereits angekündigt und einige Inhalte verraten. Das Buch hat 240 Seiten, enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Für alle, die sich für die Rechte der Natur interessieren, ist die Lektüre ein "must". Kersten begründet und erläutert umfangreich, warum unsere Verfassung eine dritte, ökologische Revolution benötigt und wie sie ganz genau aussehen könnte. Er führt seine Vorschläge für eine ökologische Verfassungsreform und ihre Umsetzung über alle institutionellen Ebenen unseres Staatsgebildes hinweg aus. Eine ausführliche Besprechung folgt. Bibliografische Angaben: Das ökologische Grundgesetz, Buch | Hardcover 241 Seiten 2022 C.H.Beck (Verlag) 978-3-406-79545-9 (ISBN) 34,95 Euro.
Basierend auf der literarischen Vorlage "Das Drama des Anthropzäns" von Frank Raddatz hat die Aufführung "Anwälte der Natur" am 1. Dezember um 19.30 h im Berliner Rambazamba-Theater seine Uraufführung. Eine zweite Aufführungen ist für den 4. Dezember 18.00 h geplant. Am 4. Dezember findet vor der Aufführung um 14.00 h eine spannende Podiumsdiskussion über den "Cultural Turn" statt, der mit den Rechten der Natur einhergeht. Frank Adloff, Andreas Gutmann, Matthias Kramm (zugeschaltet aus Mexiko), Jenny Garcia Ruales und Jula Zenetti diskutieren über den aktuellen Stand der Rechte der Natur, Autor und Regisseur Frank Raddatz moderieren die Gesprächsrunde. Weitere Informationen und die Karten gibt es hier. Das RambaZamba Theater ist in der Schönhauser Allee 36-39 in 10435 Berlin zu finden. www.rambazamba-theater.de
Am 12. Dezember wird Prof. Bosselmann (Auckland) an der Humboldt-Universität zu Berlin über das Konzept der Treuhandschaft für die Erde sprechen. Klaus Bosselmann lehrt seit 1988 internationales und vergleichendes Umweltrecht an der Universität Auckland, Neuseeland, und ist Gründungsdirektor des New Zealand Centre for Environmental Law. Er ist Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur und hat die Initiative Grundgesetzreform mit Rat und Tag begleitet. Klaus Bosselmann ist weltweit für die Rechte der Natur Bewegung aktiv. Er ist u.a. Vorsitzender der Ecological Law and Governance Association, der Global Ecological Integrity Group und der Earth Trusteeship Initiative, Mitglied der IUCN World Commission on Environmental Law und der Expertengruppe des UN Dialogue Harmony with Nature sowie z.Zt. Berater des UN Generalsekretärs zur Weiterentwicklung des Systems der Global Governance. In den 80er Jahren hat er mit seiner Veröffentlichung "Im Namen der Natur" eines der wichtigsten Grundlagenbücher über die Rechte der Natur geschrieben.
Das Jahrestreffen der Globale Allianz für die Rechte der Natur (GARN) Global Alliance of Rights of Nature endete mit der kraftvollen Erklärung "Seeds of Siena". Die aus aller Welt angereisten VertreterInnen von Organisationen und Initiativen, die sich für die Rechte der Natur stark machen, rufen die Menschheit auf, sich angesichts der existenzbedrohenden Krisen daran zu erinnern, dass wir alle vom gleichen Sonnenlicht und Mond genährt und den gleichen Lebensatem der Wälder, Gräser, Ozeane und des Himmels teilen. Ursache der beispiellosen ökologischen, sozialen und spirituellen Krisen, in der sich die Menschheit jetzt befinde, ist die Vorstellung, dass die lebendige Erde als "Ressource" betrachtet werden könne, die es abzubauen, zu vermarkten, zu privatisieren und auszubeuten gilt. Die GARN-Erklärung betont, dass wir es uns nicht leisten können, noch mehr Zeit, Geld oder Energie für Aktivitäten einzusetzen, die den Klimawandel beschleunigen und noch mehr ökologische Zerstörung verursachen.Die Erklärung ruft zum sofortigen Handeln auf: "Wir wissen, dass die Zeit zum Handeln jetzt gekommen ist. Der Verlust der biologischen Vielfalt, die Vergiftung und Erschöpfung von Böden, Land, Gewässern und Luft kann nicht aufgehalten werden, solange die natürliche Welt als Eigentum oder "Ressourcen" für menschliche Wünsche wahrgenommen wird." Download der Erklärung in Deutsch ist hier möglich.
Anlässlich der Veranstaltung "Die Zeit ist reif für Utopien" hat die Frankfurter Rundschau ein sehr lesenswertes Interview Alberto Acosta Espinosa, ehemaliger Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung Ecuadors, über die Natur als Wegweiserin für die Gesellschaft veröffentlicht. Acosta macht noch einmal deutlich, dass die Rechte der Natur, anders als jede Umweltschutzgesetzgebung, eine biozentrische erfordert. Acosta: "Kein Lebewesen steht im Zentrum, aber das Leben steht immer an erster Stelle. Diese alternative Ethik achtet den ureigenen Wert all derer, die die Natur ausmachen. Alle Lebewesen, einschließlich der Tiere, haben einen besonderen Stellenwert, auch wenn sie für den Menschen nicht von Nutzen sind. Dies führt uns zu der Einsicht, dass die Natur als soziales Konstrukt, als ein von Menschen konzipierter Begriff, in ihrer Gesamtheit neu interpretiert und überdacht werden muss, wenn wir das menschliche Leben auf dem Planeten nicht gefährden wollen. Zu Beginn jeder Überlegung sollten wir akzeptieren, dass der Mensch nicht außerhalb der Natur steht und dass die Natur biophysikalische Grenzen hat. Der Mensch ist Natur.... " Hier geht es zum Interview
Dokumentarfilm der Fondation Franz Weber zeigt die Auswirkungen der Massentierhaltung
Die Schweizer Fondation Franz Weber, die die Schweizer Volksinitiative zur Massentierhaltung unterstützt hat, ist Co-Produzentin des internationalen Dokumentarfilms «Porkería» , welcher die weltweiten Auswirkungen der Massentierhaltung auf Ökosysteme, Tiere und Menschen thematisiert. Der Teaser zum Film wurde im September veröffentlicht. Die Dokumentation zeigt, dass sich überall auf der Welt Menschen gegen die industrielle Tierhaltung wehren. Denn diese verursacht nicht nur Tierleid sondern gefährdet Gewässer und verschmutzt die Umwelt und trägt zur Verschwendung wertvoller Nahrungsmittel bei.
Wie die Neue Züricher Zeitung berichtet ist der Versuch in der Schweiz über eine Volksinitiative mehr Tierwohl zu erreichen erneut gescheitert. In der Schweiz werden jährlich mehr als 80 Millionen Tiere werden zur Fleischgewinnung gemästet und getötet. Ein recht grosser Teil dieser Tiere fristet sein kurzes Leben in großen Mastbetrieben. Die Massentierhaltungs-Initiative forderte deshalb das Ende der industriellen Tierproduktion in der Schweiz. Die Würde des Tieres sollte in der Verfassung verankert werden, und alle Tiere in der Schweiz nach den Richtlinien von Bio Suisse gehalten werden.
Am 30 September hat der Felipe, König von Spanien, das Gesetz über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit der Lagune Mar Menor und ihres Einzugsgebiets[1] unterschrieben. Damit treten die Eigenrechte des Mar Menor in Kraft. Viele Jahr hatten die Bewohner und Bewohnerinnen, die rund um diese einmalige spanische Süßwasserlagune leben, für dieses Ziel gestritten. Die Chancen, dass die Zerstörung dieses 1600 Quadratkilometer großen Biotopes gestoppt werden kann, sind hoch.
Spanien ist das erste europäische Land, dass Rechte der Natur anerkennt. Begründet wird dieser Schritt mit dem Versagen der Umweltschutzgesetzgebung und der großen Bedeutung dieses Biotopes: Für das Ökologische Gleichgewicht der Region und für die Menschen, die dort leben. Dies alles erfordere „einen qualitativen Sprung zu machen und ein neues rechtlich-politisches Modell anzunehmen, das im Einklang mit der internationalen juristischen Avantgarde und der weltweiten Bewegung für die Anerkennung der Rechte der Natur steht“.
Höchste Wertschätzung haben die Rechte der Natur in einem UN-Bericht erfahren. In dem mit Spannung erwarteten Bericht “Summary for policymakers of the methodological assessment regarding the diverse conceptualization of multiple values of nature and its benefits, including biodiversity and ecosystem functions and services (assessment of the diverse values and valuation of nature)” wird den Rechten der Natur das höchste Transformationspotential zugesprochen, wenn es darum geht, mit umweltpolitischen Instrumenten die Biodiversität zu erhalten. Das Dokument wurde von der IPBES im Juli veröffentlicht. IPBES ist die zwischenstaatliche Plattform für Wissenschaft und Politik zu Biodiversität und Ökosystemleistungen. Ein unabhängiges Gremium mit über 130 Mitgliedsregierungen. IPBES berät Regierungen und ist – bezogen auf die Biodiversitätskrise – das, was das IPPC für den Klimawandel ist. Das IPBES wurde 2012 von Regierungen gegründet und bietet politischen Entscheidungsträgern objektive wissenschaftliche Bewertungen des Wissensstandes über die biologische Vielfalt der Erde, die Ökosysteme und den Beitrag, den sie für die Menschen leisten, sowie Optionen und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung dieser lebenswichtigen Naturgüter.
Vor zwei Jahren hatte uns Prof. Jens Kersten, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler Deutschlands, mit seinem Beitrag in der von der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegeben Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschehen" inspiriert. Jetzt hat in der Juni Ausgabe der Blätter für Deutsche und Internationale Politik seinen Aufsatz „Die dritte Revolution - Plädoyer für ein ökologisches Grundgesetz“ veröffentlicht. In seinem 10 Seiten langen Beitrag begründet er, warum Deutschland seine Verfassungsordnung ökologischer und zukunftsoffener gestalten muss und konkretisiert seine Vorstellungen, wie diese Verfassungsreform aussehen könnte, und welche Maßnahmen dazu geeignet sind, dass sie ihre voll Wirksamkeit entfalten.
In der Zeitschrift Wissenschaft und Frieden hat die Marburger Umweltanthropologin Daniela Triml-Chiffflard den Aritikel "Te Awa Tupua – Der Ahne Fluss - Die Revolution der neuen Rechtssubjekte" veröffentlicht. Ihr Artikel nähert sich der Anerkennung der Rechte der Natur am Beispiel des Whanganui-Flusses in Aotearoa (Neuseeland) und wirft einen Blick auf die möglichen globalen Chancen solcher Gesetzgebung für Umweltrecht, kulturelle Menschenrechte und ein verändertes Subjektverständnis im Recht. Ihr Aufsatz beschreibt das Weltbild der Maori und ihre Beziehung zur Natur und zeigt auf, wie die Maori-Protestbewegung es geschafft hat, dass die Neuseeländische Regierung en Whanganui-Fluss als ein unteilbares und metaphysisches Ganzes anerkannt hat, das für die Whanganui Maori eine besondere Bedeutung als Ahne hat.
Die neu gegründete „Winter Stiftung für Rechte der Natur“ fördert dauerhaft das Engagement für eine umweltgerechte Weiterentwicklung der Rechtsordnung mit dem Ziel eines besseren Schutzes von Pflanzen und Tieren. Sie zielt auf Erhaltung der Biodiversität ab. Der Stifter Dr. Georg Winter (Unternehmer, Jurist, Umweltpionier, Träger des Deutschen Umweltpreises) überführt das HAUS DER ZUKUNFT in Hamburg (www.haus-der-zukunft-hamburg.de) aus seinem Familieneigentum in das Stiftungsvermögen. Auf diese Weise ist sowohl die Zukunft des Hauses als Kompetenzzentrum für Umwelt und Wirtschaft sichergestellt als auch die dauerhafte Finanzierung des Stiftungszweckes möglich.
Am 29. März 2022 hat Jessica den Outer zusammen mit dem Maas Cleanup die Petition "Maas in de Wet" (Maas im Gesetz) eingereicht. In dieser Petition wird die niederländische Abgeordnetenkammer aufgefordert, die Möglichkeit einer Rechtspersönlichkeit für die Maas zu prüfen. Sie erkennt auch an, dass die Maas das Recht haben sollte, zu fließen, frei von Verschmutzung zu sein und ein gesundes Ökosystem zu haben. Die niederländischen politischen Parteien D66, SP, GroenLinks und die PvdD haben die physische Petition angenommen. Sie wurde von 9500 Personen unterzeichnet. Die Petition soll in einer Debatte über Wasser am 8. Juni 2022 diskutiert werden.
Für die Kichwa-Indigenen aus Sarayaku, einem Gebiet in der Amazonasregion von Ecuador ist KAWSAK SACHA, das Konzept der „Lebenden Wälder " von allergrößter Bedeutung. Mit einer großen und vielfältigen Veranstaltung haben sie KAWSAK SACHA Konzepte der Öffentlichkeit präsentiert. Mehrere hundert Indigene nahmen dafür den weiten Weg aus dem Wald in die Hauptstadt Quito auf sich. Dies war ihre Botschaft: "KAWSAK SACHA ist ein lebendiges Wesen mit Bewusstsein, das sich aus allen Wesen des Dschungels zusammensetzt, von den kleinsten bis zu den größten und höchsten. Es umfasst die Wesen der tierischen, pflanzlichen, mineralischen, spirituellen und kosmischen Welt, die mit den Menschen in Verbindung stehen und ihnen das geben, was notwendig ist, um ihre psychologischen, physischen und spirituellen Facetten wiederzubeleben und so die Energie, das Leben und das Gleichgewicht der ursprünglichen Völker wiederherzustellen.
Das Netzwerk Rechte der Natur - Initiative Grundgesetzreform hatte am 22. April, anlässlich des Mother Earth Day in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen, um seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform zu präsentieren. Die Grundgesetzänderung hat zum Ziel, dass nicht nur dem Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird. Sie soll als Rechtssubjekt mit dem Grundrecht auf Leben und Gedeihen (Reproduktion) ausgestattet werden. Damit wäre der Weg frei, für eine echte Ökologisierung des Rechtssystems. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Beispiele aus anderen Ländern bewiesen haben, dass die Festschreibung der Rechte der Natur in Verfassungen beim Kampf um Schutz der Natur und bei der Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte einen ganz entscheidenden Unterschied machen. Dazu Dr. jur. Peter C. Mohr (NABU Hamburg): "Nur mit der Anerkennung von Grundrechten für die Natur schützen wir die Würde der Natur und bewahren Menschen, Tiere und Pflanzen." Das Gespräch Dokumentation Pressegespräch
In einem Berufungsverfahren hat sich Ende April S. Srimathy, Richterin am High Court of Madras nicht nur auf die Rechte von Mutter Erde berufen sondern auch sehr deutlich gegen die Zerstörung der Natur durch den Menschen positioniert. Ein vom Dienst suspendierter Beamter, dem darüber hinaus die Rente gekürzt worden war, hatte Widerspruch gegen diese Strafen eingelegt. Verurteilt wurde er, weil er es möglich gemacht hatte, dass unter Naturschutz stehende Waldgebiete privatisiert wurden (mit Grundbucheintrag), damit sie wirtschaftlich genutzt werden können. Zu seiner Verteidigung trug er vor, dass er nur auf Anweisung gehandelt habe, und keiner seiner Vorgesetzten bestraft worden sei.
In der Vierteljahreszeitschrift „Kritische Justiz“ ordnet Dr. Andreas Gutmann das Urteil des ecuadorianischen Verfassungsgerichtes im Fall Los Cedros ein. Der Wert dieses Urteils, so Gutmann, besteht nicht nur darin, dass das Verfassungsgericht die Bergbauprojekte in dem Nationalpark gestoppt hat. Das Urteil präzisiert und konkretisiert die Rechte der Natur und nimmt so Einfluss auf die weitere Rechtsprechung der ecuadorianischen Gerichte und die Auslegung des Artikel 71, Absatz 1, der lautet: „Patcha Mama, in der sich das Leben realisiert und reproduziert, hat das Recht, dass ihre Existenz, ihr Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse umfassend respektiert werden“.
Berlin, 22. April 2022. Das Netzwerk Rechte der Natur – ein zivilgesellschaftliches Bündnis – hat heute in Berlin seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag sieht vor, dass nicht nur der Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird und mit einem Grundrecht auf Leben und Reproduktion ausgestattet wird. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied macht. Nur wenn unsere Verfassung anerkennt, dass die Natur eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Zukunft des Lebens, die Würde des Menschen und eine nachhaltige Zukunft ist, kann es gelingen den Klimawandel und das sechste große Artensterben, in dem wir uns befinden, zu stoppen. Hier geht es zum Download der Reformvorschläge und hier können sie die Hintergrundinformationen und Beispiele für die Bedeutung dieses Schrittes herunterladen.