Ecuador ist das einzige Land, in dem „Pacha Mama“ bzw. die Natur in der Verfassung mit Eigenrechten ausgestattet wurde. Dass damit aber keineswegs alle zerstörerischen Eingriffe in die Natur bereits abgewehrt sind, belegen die Prozesse, die seit Jahren zu ihrer Verteidigung geführt werden. Ein wichtiger Sieg, den die Alianza Ceibo, unter der Führung ihre charismatischen Führerin Nemonte Nenquimo 2019 davongetragen haben, veranlasste nun das Times Magazin, die 35jährige Sprecherin der in die Liste der 100 einflussreichsten Persönlichkeiten der Welt aufzunehmen.
Im März musste das Vernetzungstreffen für Akteure, die Eigenrechte der Natur einfordern, wegen der Corona-Krise abgesagt werden. Nun machen das Haus der Zukunft/Rechte der Natur und der in Hamburg ansässige World Future Council einen neuen Anlauf. Der neue Termin ist der 24. September 2020, ab 11.00 h. Das Treffen findet physisch, für alle die teilnehmen wollen und können im Haus der Zukunft in der Osterstrasse 58, in Hamburg Eimsbüttel statt. Um auch TeilnehmerInnen, die nicht nach Hamburg kommen können, die Teilnahme auch zu ermöglichen, gibt es auch die Option sich über ein Vidokonferenztool zuzuschalten. Nachfragen per Mail an: christine.ax@rechte-der-natur.denbsp]
Juli 2020. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron traf sich Ende Juni mit den 150 zufällig ausgewählten Mitgliedern der Bürgerversammlung zum Klima, der Convention Citoyenne pour le Climat (CCC), im Garten des Elysée-Palastes in Paris, um seine Antwort auf die Vorschläge der Versammlung zur Bekämpfung des Klimawandels zu geben. An erster Stelle stand der Vorschlag, der von 99,3 % der Versammlung unterstützt wurde, dass in Frankreich ein neues Verbrechen von ECOCIDE eingeführt werden soll. Macron akzeptierte den genauen Textvorschlag nicht, befürwortete aber eindeutig das Prinzip. Er sicherte den Bürgern seine Unterstützung zu: "Wir werden gemeinsam mit Ihnen und Rechtsexperten prüfen, wie dieses Prinzip in das französische Recht aufgenommen werden kann."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie von Bündnis 90/Die Grünen haben sich für Forderung nach Eigenrechten der Natur im neuen Grundsatzprogramm der Grünen ausgesprochen. Das neue Grundsatzprogramm befindet sich derzeit in der letzten Phase des umfangreichen Beteiligungsverfahrens, den die Grünen organisiert haben. Ob diese Forderung sich tatsächlich im Grundsatzprogramm wiederfinden wird, entscheidet sich spätestens auf dem Programmparteitag Ende des Jahres.
Es ist nicht so häufig, dass Bücher über die „Zukunftsfrage Artensterben“ in der SPIEGEL-Bestseller-Liste landen. Mit ihre 238 Seiten starken Buch „Über Leben“ ist es Dirk Steffens und Fritz Haberkus geschafft, dieses bisher unterbewertete Thema öffentlichkeitswirksam aufzubereiten und zu sehr erfolgreich zu vermarkten.
Die Zahl der Rechtsexperten, die sich für eine solche Weiterentwicklung unseres Rechtssystems aussprechen, wächst. So lässt Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU München, in seinem jüngst erschienen Aufsatz "Natur als Rechtssubjekt" keinen Zweifel daran, dass Eigenrechte der Natur mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und dass sie eine notwendige und logische Antwort auf das Anthropozän sind. "Denn Rechte" so Kersten, "sind der Schlüssel zur modernen Gesellschaft. Deshalb liegt die Antwort auf die ökologischen Herausforderungen des Artensterbens, der Globalvermüllung und des Klimawandels nicht in einer Kritik der Rechte, sondern in einer verfassungsmäßig verankerten Anerkennung der Rechte der Natur - als Ausdruck eines neuen ökologischen Liberalismus im Anthropozän."
Wir haben Hans Leo Bader, bayerisches Vorstandsmitglied der Deutschen Umweltstiftung, gebeten, uns ein kleines Interview zu geben. Das Volksbegehren steht noch ganz am Anfang. Es wurde durch die Corona-Krise in den letzten Monaten erst einmal ausgebremst. Bader erläutert die Ziele des Volksbegehrens und erklärt, warum er optimistisch ist, dass dieses Volksbegehren auf hohe Zustimmung stößt. Er glaubt aber auch, dass sich erst einmal die Gesellschaft ändern muss.. . Es gibt also noch viel zu tun...
Quelle: http://www.heidi-muehlenberg.de/?p=125 / CC BY-SA 3.0
Auch in den USA gibt es seit langem Kommunen und Stämme, die sich für Rechte der Natur einsetzen. Der Kampf um den Schutz des Erisee spielt dabei eine herausragende Rolle. Dieser Bericht informiert über den aktuellen Stand der Entwicklungen und Diskussionen.
Grundrechte für Tiere. PETA geht mit seiner Verfassungsklage konsequenter Weise einen weiteren Schritt. Die Verfassungsklage zwingt die Richter darüber zu entscheiden, ob Tiere endlich auch als Rechtssubjekte anerkannt werden und den Schutz ihrer Rechte vor Gericht selber einklagen können. Weltweit kämpfen Natur- und Tierschützer für mehr Rechte der Natur.
Das Bündnis für Tierschutzpolitik, bestehend aus Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Menschen für Tierrechte, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz und PROVIEH, kritisiert die Vorgehensweise der Bundesregierung zur sogenannten »Zukunftskommission Landwirtschaft«: Ohne Beteiligung der Tierschutzverbände wurde bereits eine Vereinbarung zur Arbeitsweise der beabsichtigten »Zukunftskommission« mit dem Deutschen Bauernverband und dem losen Zusammenschluss »Land schafft Verbindung« getroffen. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuvor den Deutschen Bauernverband und »Land schafft Verbindung« dazu aufgefordert, ein Konzept für die Zukunftskommission zu erarbeiten, das auch die Zusammensetzung des Gremiums betrifft. Der Vorschlag wurde nun an die Bundeskanzlerin übergeben.
Die Institution der „Volksanwaltschaft“ wollen die Grünen in Tirol auf die Bereiche Menschenrechte und Rechte der Natur ausdehnen. Die Volksanwaltschaft ist eine österreichische Institution. Die vom Nationalrat bestellten drei Volksanwälte dürfen das Handeln der Verwaltung in Österreich überprüfen. Sie können zwar nur Empfehlungen aussprechen, ihr Einfluss ist in Österreich dennoch groß. Die Verwaltung ist bei den Prüfungsverfahren verpflichtet voll mitzuwirken.
Die Hamburger Imitative Rechte der Natur/Biokratie begrüßt den PETA-Vorstoß beim Verfassungsgericht eine Klage einzureichen, die unter anderem das Ziel verfolgt, Tiere als Beschwerdeführer zuzulassen. Denn weder Tiere noch die Natur dürfen wie Sachen oder als Ware behandelt werden. Das damit verbundene Leid und Unrecht für jedes Leben, muss beendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind Eigenrechte für Tiere und ihre Anerkennung als nicht menschliche Personen ein wichtiger Meilenstein.
Berlin, 1. November. Menschen bevorzugen Partner, die sie gut riechen können. Affen unterscheiden zwischen gut und böse. Sie lügen und amüsieren sich darüber. Die Sprache der Präriehunde kennt Verben, Nomen und Adjektive und ist mit unserer Sprache vergleichbar. Was also unterscheidet den Menschen vom Tier? Warum behandeln wir Tiere immer noch wie Sachen? Der diesjährige PETA Tierrechtskongress beschäftigte sich aus biologischer, theologischer, philosophischer und juristischer Perspektive mit den Ursachen und Folgen des "Speziesismus" und den Tierrechten in Deutschland und der Welt. Das Fazit: Tiere können Träger eigener Rechte sein. Die Mauer der Ausschließung tierischer Rechtsperson als Personen wird weiter fallen.
Die Kartäusernelke. Früher war sie überall zu finden. Auch sie ist auf dem Rückzug. CC-BY-NC 3.0 Urheber Grand-Duc, Wikipedia
Bisher galt die Aufmerksamkeit der Naturschützer vor allem den bedrohten Arten. Das war möglicherweise ein Fehler. Denn nicht nur diese Arten sind auf dem Rückzug. Auch viele Allerweltsarten, die als Lebensraum für Insekten und Vögel so wichtig sind, sind massiv auf dem Rückzug. Nachdem Landschaftsökologen dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits nachweisen konnten, scheint dieser Befund nun auch für die Entwicklung in ganz Deutschland zuzutreffen.
Dr. Georg Winter, HAUS DER ZUKUNFT beteiligt sich an der 3. PETA Tierrechtskonferenz gegen Speziesismus. Unter dem Motto „Tiere sind auch nur Menschen“ werden Wege zur Etablierung eines gerechten und friedlichen Miteinanders von Mensch und Tier aufgezeigt. Vorträge und Diskussionen beleuchten die Wesensgleichheit und -unterschiedlichkeit von Mensch und Tier. Es wird die Frage nach speziesistischen Strukturen u.a. in der Theologie, der Philosophie und im Rechtssystem aufgeworfen. Die Expert*innen sprechen über Wege zur Überwindung dieses Unterdrückungssystems, beruhend auf der Achtung von Bedürfnissen und Rechten von Mensch und Tier.
Die Orcas, die im pazifischen Nordwesten am Rande des Aussterbens leben, stehen das ganze Jahr über am Rande des Aussterbens, nur 73 Wale blieben bis zum 1. Juli übrig. Orcas sind nicht die einzige bedrohte Art. Ein im Mai veröffentlichter Bericht der Vereinten Nationen ergab, dass menschliche Aktivitäten 1 Million Arten in Gefahr gebracht habe. Viele davon innerhalb von wenigen Jahrzehnten. Die Initiative Rights of the Salish Sea möchte diese Entwicklung stoppen. Der Natur Eigenrechte zuzugestehen, halten sie für den entscheidenden Schritt, um den dringen erforderlichen Systemwandel durchzusetzen.
ELGA (Ecological Law and Governance Association) ist ein globales, interdisziplinär aufgestelltes Experten-Netzwerk, das das ökologische Recht und ökologisches Governance voranbringen möchte. Vom 24. bis 25. Oktober findet an der Universität Siena in Siena, Italien, das zweite Internationale Symposium statt, in dessen Zentrum "Best Practices of Ecological Law and Governance“ stehen wird. Das Treffen wird in kleinem Kreise stattfinden, um einen intensiven Austausch zu ermöglichen Weitere Informationen sind hier zu finden: www.elga.world. Auskunft erteilen Kathryn Gwiazdon (www.environmentalethicsandlaw.org), Prof. Klaus Bosselmann oder Prof. Massimiliano Montini
Delphine Batho, Mitglied der französischen Nationalversammlung und Präsidentin der Partei "Generation Ecologic" war 2012 im Kabinett von Francois Hollande Ministerin für Nachhaltige Entwicklung, Energie und Umwelt. Am Mother Earth Day hat sie anlässlich des Neunten interkulturellen Dialoges die Forderung nach Eigenrechten der Natur unterstützt. Sie betonte: "Wir sind in höchster Not."
Am 22. April fand in der UNO der neunte Interkulturelle Dialog über die Rechte der Natur statt. Alessandro Pelizzon, Umweltrechtsexperte der Southern Cross University, New South Wales, Australien, moderierte die erste Session und führte in die juristischen Grundlagen des Themas Rechte der Natur ein.
Vor zehn Jahren, am 22. April 2009 hat die Generalversammlung der UNO mit der Resolution A / RES / 63/278 verabschiedet. Seit diesem Tag ist der 22. April der Tag der Mutter Erde. Dieser Tag erinnert daran, dass die Menschheit auf dem Weg ist, das Leben auf unserer Mutter Erde systematisch zu zerstören. Auch in diesem Jahr beschäftigt sich eine UNO-Sondersitzung mit den großen ökologischen Fragen der Welt.
Einem neuen UNO-Bericht zufolge, können die vielen Umweltschutzgesetze die weltweite Zerstörung der Ökosysteme und die Freisetzung von Kohlendioxid nicht verhindern, wenn sie nicht deutlich verschärft werden. Der Bericht erklärt, warum Umweltverschmutzung, Artenverlust und Klimawandel trotz jahrzehntelanger Umweltschutzgesetzgebung nicht gestoppt wurden und werden. David Boyd, Umwelt- und Menschrechts-Berichterstatter der UNO, stellte bei der Präsentation des Berichtes fest, dass die scheinbar rigorosen Gesetze dazu verurteilt sind, zu versagen und das Menschenrecht auf eine gesunde Umgebung so nicht gewährleistet werden könne.
In diesem Jahre bietet ELGA erstmals ein monatliches Webinar über aktuelle Fragen und Entwicklungen im ökologischen Recht an. ELGA wurde 2017 gegründet. Sie ist eine Plattform auf der Juristen, Wissenschaftler und Organisationen aus aller Welt zusammenarbeiten, um das menschzentrierte Rechts-System durch ein Rechtswesen zu ersetzen, das den Erhalt der Erde und die ökologischen Gesetze ins Zentrum rückt.
Den verantwortungsvollen Umgangs mit den Weltmeeren unter besonderer Berücksichtigung der Schifffahrt und der Verantwortlichkeit von Hafenstaaten thematisiert die vierte Internationale Umweltrechts-Konferenz, die am 4. und 5. April in der Bucerius Law School stattfindet und an der Juristen und Umweltexperten aus aller Welt teilnehmen. Die Tagung “Of Ships and of Shores, of Ports and of Profits – Responsible Maritime Governance” wird vom Verein "Internationaler Umweltrechtstag Hamburg e.V." ausgerichtet, dessen erster Vorsitzender der ehemalige Hamburger Umweltsenator Dr. Jörg Kuhbier ist. Dr. Georg Winter vertritt auf der Konferenz das HAUS DER ZUKUNFT und die Initiative Rechte der Natur. Die Konferenz wird live gestreamt.
Den Hague, 10.12.2018. Siebzig Jahre nach der Verabschiedung der Menschenrechte, kommen überall auf der Welt Menschen zusammen, um an sie zu erinnern. Das erste "Internationale Earth Trusteeship Forum" in Den Haag - eine internationale Allianz von Umweltschutz- und Umweltrecht-Initiativen - machen bei ihrem Launch der "Hague Declaration" im "Peace Palace" darauf aufmerksam, dass die Zerstörung der Natur die Menschenrechte gefährdet. Nur wenn die Natur erfolgreich geschützt wird, können Menschenrechte gewährleistet werden.
Am 10. Dezember 1948 hat die UN-Hauptversammlung in Paris die “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Sie waren ein bedeutender Schritt für die Weltgemeinschaft, weil sie jedem Menschen individuell einklagbare Grundrechte zugestehen.
Der jüngste WWF-Bericht ist alarmierend. Doch ausgerechnet die Politik, die eigentlich die Pflicht hat, die Bürger vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen, scheint sich kaum dafür zu interessieren. Kein Wunder also, dass es immer mehr zivilgesellschaftliche Initiativen gibt, die den Versuch unternehmen, das Recht zu Hilfe zu rufen. Denn Demokratien beruhen auf der Gewaltenteilung. Und es ist das Privileg der Rechtsprechung, die Politik zu kontrollieren.