Aktuelles

Sehr anregend und unbedingt lesenswert: "Das ökologische Grundgesetz" von Prof. Jens Kersten

Das ökologische Grundgesetz Jens Kersten

Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."

 

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Verbändetreffen: Interesse der Umweltverbände und Initiativen wächst

Berlin, 8. Dezember 2022. Nicht nur der NABU - auch die Deutsche Umwelthilfe sind seit Ende Dezember Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur. Der Einladung zu einem Meinungsaustausch, zu dem das Netzwerk Rechte der Natur hatte Anfang Dezember eingeladen hatte, waren eine erfreulich große Zahl an Organisationen und interessierten Persönlichkeiten gefolgt. Mit dabei waren NaturschützerInnen, VertreterInnen von Parteien, Client Earth und Stiftungen. Die TeilnehmerInnen bekundeten ihr Interesse an den Rechten der Natur und ihre Bereitschaft im Netzwerk Rechte der Natur über die offenen juristischen Fragen und das weitere Vorgehen zu diskutieren.

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Rhein Main TV informiert über die Rechte der Natur

Interview Rhein Main TV Netzwerk Rechte der Natur

Anlässlich der Welt-Naturschutzkonferenz in Montreal, auf der die Biodiversitätskonvention diskutiert und verabschiedet wurde, haben auch Deutsche Medien die Rechte der Natur als ein weitergehender Lösungsansatz aufgegriffen. in der SPIEGEL-Ausgabe Nr 51 vom 17.12.2022 greift Philip Bethge das Thema Rechte der Natur auf. Er informiert in seinem Artikel sowohl über die weltweiten, als auch über die deutschen Entwicklungen (Bayerisches Volksbegehren, Prof. Kerstens Veröffentlichung "Das ökologische Grundgesetz" ein. Rhein-Main-TV brachte ein Interview mit Christine Ax (Netzwerk Rechte der Natur) über den Vorschlag des Netzwerkes Rechte der Natur zur Novellierung des Grundgesetzes.

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NABU: Eigene Rechte für die Natur ins Grundgesetz einbringen!

NABU Deutschland

Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”

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Nachhaltigkeitsgerichtstag NRW diskutiert am 30. November die Rechte der Natur

RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:  Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden? Dr. jur. Peter C. Mohr, Netzwerk Rechte der Natur, Nabu Hamburg

Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung?  Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.

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