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Ecuador: Verfassungsgericht setzt die Rechte der Natur im Fall Los Cedros durch

Braunkopfklammeraffe, Los Cedros Ecuador cc Petruss

QUITO, ECUADOR - In einer beispiellosen Entscheidung hat das Verfassungsgericht Ecuadors den Verfassungsartikel zu den Rechten der Natur durchgesetzt und entschieden, dass in dem Naturschutzgebiet Los Cedros kein Bergbau stattfinden darf. Das Gericht stimmte mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. In dem am 1. Dezember veröffentlichten Urteil ordnete das Verfassungsgericht an, dass alle Aktivitäten, die die Rechte der Natur im Schutzgebiet Los Cedros gefährden, nicht erlaubt sind. Es verbietet nicht nur den Bergbau sondern auch alle Arten von extraktiven Aktivitäten. Den Bergbauunternehmen werden auch Wasser- und Umweltgenehmigungen verweigert.

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Prof. Dr. Klaus Bosselmann: Freiheit und Natur - ein Blogbeitrag

Westliches Denken neigt noch immer dazu, den Menschen als von der Natur getrennt zu begreifen. In der Nachfolge von Descartes, Kant und Hegel hat sich ein Freiheitsverständnis entwickelt, das die Autonomie des Menschen betont und zwar nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber der Natur. Eine so verstandene Autonomie begünstigt Entwicklungen, die Mitverantwortlichkeiten gegenüber „anderen“ als freiheitsbegrenzend empfindet oder gar völlig ablehnt. Die damit einhergehenden gesellschaftlichen Verwerfungen können durch die Sozialgebundenheit von Freiheit und Eigentum, zumindest im Ansatz, aufgefangen werden. So wie es der soziale Rechtsstaat verspricht.  

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Buchempfehlung: Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben

Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben. Unter diesem Titel ist vor wenigen Tagen ein von Frank Adloff und Tanja Busse herausgegebener Sammelband im Campus-Verlag erschienen. Das Buch ist Ergebnis eines Workshops, den die DFG-Forschungsgruppe „Zukünfte der Nachhaltigkeit“ im Januar 2020 in Hamburg organisiert hatte. Die Autoren des Buches hatten an diesem Workshop teilgenommen, andere wurden später hinzugezogen. Auf 230 Seiten werden die Rechte der Natur aus einer interdisziplinären Sicht analysiert und meist positiv bewertet.

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Bayerisches Volksbegehren "Rechte der Natur" mit Verfassung und Grundrecht vereinbar

Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.

In ihrem Aufsatz  untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für  die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum  Blogbeitrag

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