Der Natur Rechte zuzugestehen, ist Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet. Die Forderung nach Rechten der Natur/Biokratie beruht auf einem ethischen Leitbild, mit dem der Mensch die Natur als Partner ernst nimmt.
Traurigkeit und depressive Verstimmung hinterlässt der dreistündige Animationsfilm Avatar 2 (Der Weg des Wassers) bei manch jungem Besucher/Besucherin. Das Phänomen heißt "Post-Avatar-Depressions-Syndrom" und bekommt viel Aufmerksamkeit in den Medien. CNN, Guardian aber auch WELT und STERN haben darüber berichtet. Avatar ist vermutlich einfach zu schön. Zu schön, um wahr zu sein. die Geschichte spielt auf dem Mond Pandora, in einer Welt, in der der Dualismus Mensch/Natur aufgehoben ist. Er entführt in eine traumhaft schöne Welt, in der menschenähnliche Wesen in perfekter Symbiose mit einer bunten Wasserwelt leben. Der Zuschauer taucht in eine Natur ein, deren Vielfalt und Schönheit so ergreifend ist, dass es Zuschauer und Zuschauerinnen gibt - vor allem junge Menschen - die diesen Ort nie wieder verlassen wollen. Denn alle Sehnsüchte nach Harmonie und Einklang mit der Natur (und dem Wunsch diese Welt zu verteidigen) werden für (viel zu kurze) drei Stunden erfüllt.
Ein Verwaltungsgericht in Warschau hat die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde zum Ausbau der Oder vorläufig aufgehoben und die Bauarbeiten gestoppt. Geklagt hatten die Umweltorganisationen Deutscher Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltschutzverbände. Europas Flüsse haben es schwer. Zu diesem Ergebnis kommt auch Nick Reimer in seinem Beitrag „Vertieft, vertrocknet, vergiftet, Das Elend der Flüsse“ in der Novemberausgabe der „Blätter für Deutsche und Internationale Politik“.
Zum Vortrag "Die Rechte der Natur ins Grundgesetz" mit anschließender Diskussion lädt der Arbeitskreis Umweltpolitik des NABU Heidelberg ein. Die Veranstaltung findet Dienstag, 10.01.2023 im NABU-Zentrum/Café Bohne Heidelberg Kirchheim, Hegenich-Str. 22 statt. Dr. jur. Petr C. Mohr, der zu einem Gastvortrag eingeladen wurde, plädiert dafür, dass die Rechte der Natur in eine Grundgesetzreform münden. Der Vorschlag ergänzt die Würde des Menschen um die Würde der Natur. Der Eigenwert der Natur soll anerkannt und die Natur zum Rechtssubjekt werden. Die Natur soll Grundrechte erhalten – soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Flüsse, Wälder, Tiere und Pflanzen hätten damit erstmals die gleichen Rechte wie Menschen, Unternehmen, Vereine, Organisationen. Kontakt: Cornelia Wiethaler, Leiterin AK-Umweltpolitik, NABU-Heidelberg cornelia@wiethaler.net, 0174 - 305 86 88 / www.nabu-heidelberg.de.
Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."
Berlin, 8. Dezember 2022. Nicht nur der NABU - auch die Deutsche Umwelthilfe sind seit Ende Dezember Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur. Der Einladung zu einem Meinungsaustausch, zu dem das Netzwerk Rechte der Natur hatte Anfang Dezember eingeladen hatte, waren eine erfreulich große Zahl an Organisationen und interessierten Persönlichkeiten gefolgt. Mit dabei waren NaturschützerInnen, VertreterInnen von Parteien, Client Earth und Stiftungen. Die TeilnehmerInnen bekundeten ihr Interesse an den Rechten der Natur und ihre Bereitschaft im Netzwerk Rechte der Natur über die offenen juristischen Fragen und das weitere Vorgehen zu diskutieren.
Anlässlich der Welt-Naturschutzkonferenz in Montreal, auf der die Biodiversitätskonvention diskutiert und verabschiedet wurde, haben auch Deutsche Medien die Rechte der Natur als ein weitergehender Lösungsansatz aufgegriffen. in der SPIEGEL-Ausgabe Nr 51 vom 17.12.2022 greift Philip Bethge das Thema Rechte der Natur auf. Er informiert in seinem Artikel sowohl über die weltweiten, als auch über die deutschen Entwicklungen (Bayerisches Volksbegehren, Prof. Kerstens Veröffentlichung "Das ökologische Grundgesetz" ein. Rhein-Main-TV brachte ein Interview mit Christine Ax (Netzwerk Rechte der Natur) über den Vorschlag des Netzwerkes Rechte der Natur zur Novellierung des Grundgesetzes.
Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”
RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden?
Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.