Tagung Menschenrechte und Rechte der Natur in Nürnberg und Ottensoos

Am 9. und 10. November fand die vierte Jahrestagung der Initiative Rechte der Natur / Biokratie des HAUSes DER ZUKUNFT in Nürnberg statt. Der Kulturbahnhof Ottensoos, den Organisator Prof. Volker Stahlmann und seine Frau Renate Kirchhof-Stahlmann zu einem Bildungszentrum für Nachhaltige Entwicklung ausgebaut haben, diente als Veranstaltungsort des ersten Tages. Am zweiten Tag, ging es im „Schönen Saal“ des Nürnberger Rathauses weiter. Die Veranstaltung war eine Kooperation mit dem Nürnberger Umweltreferat. Die Stadt wurde 2016 mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

Drei Fragen standen in Ottensoos im Vordergrund: Wie muss die Beziehung zwischen Natur und Wirtschaft gestaltet werden? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um die Rechte der Natur im deutschen Recht zu verankern? Und gibt es Ansätze zu einem naturbewahrenden Kulturwandel in Deutschland?

Eröffnet wurde die Tagung von Gastgeber und Ökonom Prof. Dr. Volker Stahlmann, TH Nürnberg, der als einer der ersten Betriebswissenschaftler in Deutschland die Vereinbarkeit von Natur und einer erfolgreichen Unternehmensführung thematisierte. Prof. Stahlmann machte deutlich, dass er die Rechte der Natur gerade auch aus ökonomischer Sicht fordere. Denn nur die Natur sei Produktiv. Die heutige Wirtschaft respektiere diesen Grundsatz nicht, sondern zerstöre ihre eigenen Grundlagen und die Umweltpolitik versage.

 

Prof. Volker Stahlmann

Dr. Georg Winter, HAUS DER ZUKUNFT Hamburg, fasste die Entwicklung der letzten zehn Jahre – seit Gründung der Initiative Rechte der Natur - zusammen und gab einen Ausblick auf 2018. Er zählte die vielen Initiativen und Fortschritte auf, die in den letzten 10 Jahren – vor allem weltweit – beobachtet werden konnten. Für 2018 kündigte er die nächste Vergabe des Biokratie-Preises an.

 

Dr. Georg Winter

Den ersten Hauptvortrag über die „Neugewichtung gesellschaftlicher Werte (Kapital, Arbeit, Natur)“ hielt in Vertretung des erkrankten Prof. Dr. Eberhard Seidel (Universität Siegen)  Prof. Dr. Thomas Heupel , FOM Hochschule Essen, der bei Prof. Seidel promoviert hatte und als Autor an vielen Bänden der Schriftenreihe Rechte der Natur/Biokratie (Metropolis Verlag) beteiligt ist.

Mit seinem Vortrag stellt er klar, dass die Ökonomie die Natur gegenwärtig nicht in dem Maße respektiere, wie es erforderlich sei. Ein Primat der Natur müsse – auch aus ökonomischer Sicht – hergestellt werden, um die Lebensgrundlagen und die Zukunft zu sichern.

 

Prof. Dr. Thomas Heupel

Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Forschungsstelle Umweltrecht Universität Hamburg, präsentierte seine Überlegungen über die „Möglichkeiten und Grenzen einer Verankerung subjektiver Rechte der Natur in Deutschland“. Der exzellente Kenner des Deutschen Umweltrechtes gestand zu, dass die Stellung der Natur im Umweltrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen – immer dann schwach sei, wenn es den Interessen der Menschen und der Wirtschaft zuwiderlaufe und er wisse nicht ob die Zeit schon gekommen wäre, der Natur Rechte zu geben.

Seine Empfehlung lautete: Den Verfassungsgrundsatz 20a, der heute den Staat dazu verpflichtet die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, um eine Formulierung zu ergänzen, dass die Natur auch um ihrer selbst willen geschützt werden müsse.  Und zweitens: Eine Stärkung des Verbandsklagerechtes. Darüber hinaus sprach er sich für die Schaffung neuer Institutionen, die den Schutz der Natur – im Sinne eines Eigenrechtes – durchsetzen. Man dürfe die Umweltverbände damit nicht alleine lassen.

Prof. Dr. Jürgen Freimann ging der Frage nach, ob es heute schon ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklungen in der Gesellschaft gäbe, die einen Paradigmawechsel im Verhalten gegenüber der Natur gleichkommen. In seiner Antwort ging er ein auf eine Vielzahl von Möglichkeiten und gesellschaftlichen Trends: Das Grundeinkommen, Vollgeld, Finanztransaktionssteuer, Regionalwährung, Tauschringe und die Förderung nachhaltigen Konsums.

Die Künstlerin Renate Kirchhof-Stahlmann wies darauf hin, dass jeder Einzelne seinen Lebensstil ändern könne. Sie erzählte von eigenen Erfahrungen, durch die es ihrem Mann und ihr gelungen sei, ihren ökologischen Fußabdruck zu senken sowie über die Bildungsarbeit im Kulturbahnhof Ottensoos.

In der anschließenden, von Dr. Jörg Leimbacher moderierten Diskussion ging es immer wieder um die Rolle der Naturschutzverbände. Rechtsanwalt Dr. Peter Mohr aus Hamburg verwies auf die Klage des Naturschutzbundes gegen die Elbvertiefung und auf die starke Rechtsposition des Wolfes, der dank Washingtoner Artenschutzabkommen ein Recht auf Leben habe und ein Recht auf eine Umwelt, die ihm gedeihlich ist. Er betonte, dass die EU die Rechte der Verbände und die Möglichkeiten zur Verbandsklage in der jüngeren Vergangenheit sehr stark ausgebaut habe. Dies alles sei ermutigend und das bestehende Recht müsse und könne intensiver genutzt werden.

Am nächsten Abend begrüßte Dr. Peter Pluschke, Referent für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem voll besetzen „Schönen Saal“ des Rathauses. Mit kleinen Beispielen zeigte er auf, wie mühsam der Naturschutz sich in der Praxis manchmal darstelle und dass auch die Bürger die Natur keineswegs uneigennützig schützen wollen, sondern oft auch eine egozentrierte Sicht haben.

Dr. Georg Winter, HAUS DER ZUKUNFT Hamburg begründete in seiner Rede ausführlich, warum die „Wiedervereinigung von Zivilisation und Natur“ für ihn die wichtigste Aufgabe der Gegenwart ist und verwies auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung zu Umweltfragen, das eine große Transformation fordere. Die Welt stehe am Scheideweg. Der eine Weg führe in die Selbstauslöschung großer Teile der Menschheit, der Andere ermögliche eine nachhaltige Wiedereingliederung des Menschen in die Natur. Die Welt brauche einen neuen Gesellschaftsvertrag. Für ihn bedeute dies vor allem, dass der Mensch anerkenne, dass die Natur keine Sache sei und dass die Anerkennung der Eigen-Rechte der Natur der beste Weg sei, den Menschen vor sich selber zu schützen. Er schlug vor, die Verbandsklagemöglichkeiten weiterzuentwickeln „als ob die Natur bereits eigene Rechte habe“. Denkbar wäre auch ein Vetorecht der Umweltminister bei ökologierelevanten Entscheidungen. Am besten aber wäre es, dem Bundespräsidenten die Befugnis zu geben, nur noch Gesetze zu unterschreiben, die die ökologische Dimension berücksichtigen. Dem Bundespräsidenten könne zur Unterstützung ein beratendes Gremium zur Seite gestellt werden. In diesem sinne müsse sich die Demokratie zu einer Biokratie weiterentwickeln. Anhand konkreter Beispiele machte er deutlich, wie ein Interessenausgleich zwischen Natur und Mensch aus seiner Sicht gestaltet werden könne. So sei es ethisch akzeptabel lebensrettende Medikamente auch mit Hilfe von Tierversuchen zu entwickeln - nicht aber Kosmetik. Die Massentierhaltung halte er für nicht zu rechtfertigen, wohl aber das schmerzfreie Töten von Tieren, die artgerecht leben durften. Und am Beispiel des Wolfes erläuterte er, wie ein Interessenausgleich zwischen wildlebenden Tieren und dem Menschen ausgestaltet werden könne.  Natürlich säße der Teufel wie immer im Detail. Aber er halte diese Probleme für lösbar. Auch die Forderungen nach effektiven Klimaschutzmaßnahmen würden durch den Ruf nach Rechten der Natur unterstützt. Beide Themen und die Durchsetzung der Menschenrechte seien eng mit einander verbunden. 

Gemeinwohlökonom Christian Felber legte in seiner Rede großen Wert darauf aufzuzeigen, dass es in einer wirklich am Gemeinwohl orientierten Wirtschaft, einen Gegensatz zwischen der Natur, Wirtschaft und Gesellschaft nicht geben könne. Er kritisierte die Auswüchse des Gewinnstrebens im Kapitalismus als eine fatale historische Fehlentwicklung. Und verwies darauf, dass sich meisten Menschen einen Systemwechsel wünschen und dass ihnen sehr bewusst ist, dass Konsum und Geld sie nicht glücklich machen.  Die Gemeinwohlökonomie und die Recht der Natur gingen Hand in Hand.

Als letzte Rednerin informierte Dr. Kora Kristof, Umweltbundesamt über „Ressourcenschutzrecht und Erfolgsbedingungen für einen gesellschaftlichen Wandel. Die Leiterin der Grundsatzabteilung Ressourcenschutz im UBA erläuterte die Strategie der Bundesregierung zur Senkung des Ressourcenverbrauchs und zeigte Wege der Weiterentwicklung des Umwelt- und Ressourcenschutzes auf.