Mehr über

Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Professor für Umweltrecht | Experte für ökologische Rechtskonzepte |
international anerkannter Umweltjurist

Klaus Bosselmann lehrt seit vielen Jahren in den Bereichen Völkerrecht, Europarecht, globales Umweltrecht und Umweltverfassungsrecht. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf den konzeptionellen, internationalen und vergleichenden Dimensionen des Umweltrechts und der Umwelt-Governance – insbesondere im Hinblick auf ökologische Ansätze im Recht und in der Politikgestaltung.

Er ist Direktor des New Zealand Centre for Environmental Law, das er 1999 mitbegründete. Zudem ist er Vorsitzender der Ethics Specialist Group der IUCN World Commission on Environmental Law (WCEL), Vorsitzender des Lenkungsausschusses der Ecological Law and Governance Association (ELGA), Co-Vorsitzender der Global Ecological Integrity Group (GEIG) sowie Mitglied in weiteren Fachnetzwerken, darunter Sustainable Aotearoa New Zealand (SANZ) und das New Zealand Centre for Global Studies (NZCGS).

Klaus Bosselmann hat rund 30 Bücher zum Umweltrecht und zur politischen Ökologie veröffentlicht bzw. herausgegeben, viele davon wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Seine Fachartikel erscheinen in führenden juristischen Fachzeitschriften weltweit. Für seine wegweisende Arbeit auf dem Gebiet des ökologischen Rechts wurde er vielfach ausgezeichnet – u. a. mit dem ersten Senior Scholarship Prize der IUCN Academy of Environmental Law sowie dem Carlowitz-Nachhaltigkeitspreis 2021.

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Prof. Dr. Klaus Bosselmann

k.bosselmann@auckland.ac.nz

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Artikel und Blogbeiträge von Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Prof. Dr. Klaus Bosselmann

Blogartikel

Freiheit und Natur

Ohne Rechte der Natur bleibt Freiheit eine Illusion. Prof. Dr. Klaus Bosselmann zeigt, warum Freiheit und Eigentum ökologisch gebunden sein müssen, um in Zeiten der Klimakrise echte Grundrechte zu sein. Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Klimaschutzurteil die Verantwortung gegenüber der Natur.

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Blogartikel

Freiheit und Natur im Recht

Was bedeutet Freiheit im Angesicht der ökologischen Krise? Prof. Dr. Klaus Bosselmann plädiert für ein Freiheitsverständnis, das ökologische Mitverantwortung einschließt – und fordert eine grundrechtliche Anerkennung der Natur als Trägerin eigener Rechte. Der Weg zum sozial-ökologischen Rechtsstaat beginnt im Grundgesetz.

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Blogartikel

Staaten haben sich zu lange auf minimale pragmatische Maßnahmen beschränkt

Neuseeland ist Vorreiter bei der Anerkennung der Rechte der Natur – ein Schritt hin zu einem ökologischen Rechtsstaat, der Ökosysteme nach ihren eigenen Gesetzen schützt. Nach jahrzehntelangem Stillstand fordert Prof. Klaus Bosselmann jetzt eine Verfassungsänderung in Deutschland, um Naturintegrität zum obersten Staatsziel zu machen.

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