Aktuelles

Kunstaktionen für die Rechte der Natur - Kampagne "Wir brauchen Blumen" ist angelaufen

Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" wurde am 31. März in Frankfurt gestartet. Ein Jahr lang wird diese Kampagne - die von Batya Simon - Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur - als Privatperson konzipiert und organisiert wird, jeden Monat an einem andren Ort in Deutschland eine Kundgebung organisieren und mit Kunstaktionen auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Batya Simon, Organisatorin der einzigen deutschen Biogartenmesse, brennt für den Erhalt der Biodiversität und hat u.a. den Schauspieler Hans Jaennicke als Unterstützer gewonnen. Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" fordert unter anderem die Rechte der Natur fordert und hat sich unserer  Grundgesetzinitiative angeschlossen. Man kann ihre Kampagne und Forderungen hier unterstützen. Der Rhein-Main-TV hat der Startveranstaltung folgenden kleinen Beitrag gewidmet. Die nächste Kundgebung ist am 28. April in München.  

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Wir sind das Meer, wir sind der Ozean..

Wie verschiedene Medien berichten, haben indigene Anführer Neuseelands, Tahitis und der Cookinseln einen Vertrag unterzeichnet, der Wale als juristische Personen anerkennt. Der Vertrag namens "He Whakaputanga Moana" (übersetzt "Erklärung für den Ozean"), wurde auf Rarotonga, der größten der Cookinseln, in einer Zeremonie unterzeichnet, an der Tūheitia Potatau te Wherowhero VII., der Māori-König, und 15 oberste Häuptlinge von Tahiti und den Cookinseln teilnahmen.  

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Peru: Eigenrechte für den Fluss Marañón

Fluss Marañón Peru

Open Source, Autor: De Heiner Amado Cadillo, CC BY-SA 3.0,

Der Oberste Gerichtshof von Loreto, Peru, hat sich erstmals in seiner Geschichte einem Fluss Eigenrechte zuerkannt. Der Marañón hat ökologisch und für die indigene AnwohnerInnen eine große Bedeutung. Diese Entscheidung  wurde in einem jahrelangen Rechtsstreit von den mutigen indigenen Kukama-Frauen erstritten, die sich unermüdlich gegen die Verschmutzung des Flusses (insbesondere durch Öl) gewehrt haben. Richter Corely Armas Chapiaman, anerkannte in diesem jüngsten Urteil die Persönlichkeitsrechte des Flusses uns sein Recht auf Existenz  – ohne Verschmutzung.

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