Netzwerktreffen
27.
May
Systemische Rechtsentwicklung
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Kurzbio
Hans Leo Bader arbeitet an der Schnittstelle von Recht, Ökologie und Kultur. Im Zentrum seiner Arbeit steht die Frage, wie sich die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen praktisch aktivieren lässt. Mit dem Ansatz der Systemischen Rechtsentwicklung verbindet er Verwaltungspraxis, Gesetzgebungsprozesse und verfassungsrechtliche Perspektiven zu einer neuen Form ökologischer Rechtsanwendung.
Beim nächsten Netzwerktreffen gibt Hans Leo Bader eine Einführung in sein Kernthema der Systemischen Rechtsentwicklung. Dabei geht es um die Frage, wie sich das Recht im Angesicht der ökologischen Katastrophe weiterentwickeln kann, ohne auf bloße Symbolik oder reine Nachsorge beschränkt zu bleiben. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass ökologische Schäden rechtlich oft erst dann ernsthaft greifbar werden, wenn sie bereits eingetreten oder kaum noch umkehrbar sind. Die Systemische Rechtsentwicklung setzt hier früher an: Sie fragt, wie bestehende Normen – insbesondere Art. 20a GG – in Verwaltung, Gesetzgebung und verfassungsrechtlicher Praxis so aktiviert werden können, dass Schutzpflichten präventiv und konkret wirksam werden. Anhand aktueller Beispiele zeigt der Vortrag, wie aus einzelnen Fällen eine neue juristische Praxislogik entstehen kann.
Teilnahme-Link:
https://us06web.zoom.us/j/87826799586
Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.
Meeting ID: 878 2679 9586
+496938079883,,87826799586# Germany
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VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V
Christine Ax