Hybrid-Vortrag

22.

Jun

Te Awa Tupua & Co Rechte der Natur in Aotearoa, Neuseeland

Münchner Zukunftssalon (Goethestr. 28, München, 80336)

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Veranstalter: Münchner Forum Nachhaltigkeit

Veranstaltungsort: Hybridveranstaltung (präsenz/online) im Münchner Zukunftssalon

Goethestr. 28
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Der Whanganui-Fluss in Aotearoa/Neuseeland gilt als weltweit erstes Ökosystem, das als Rechtssubjekt anerkannt wurde. Grundlage dafür ist der Te Awa Tupua Act aus dem Jahr 2017, der dem Fluss und seinem gesamten Ökosystem eigene Rechte, Pflichten und eine juristische Persönlichkeit zuschreibt.

Diese Gesetzgebung entstand aus einem langjährigen Prozess zwischen den indigenen Māori und dem neuseeländischen Staat. Sie basiert auf einer Weltanschauung, die Mensch und Natur als untrennbar verbunden versteht und dem Fluss einen intrinsischen Wert zuschreibt.

Der Vortrag von Dr. Katharina Bader-Plabst gibt einen Überblick über die rechtlichen und kulturellen Grundlagen dieser Entwicklung. Zudem wird die Frage diskutiert, ob und in welcher Form ein vergleichbarer Ansatz für die Rechte der Natur auch in Deutschland rechtlich möglich, sinnvoll oder notwendig sein könnte.

Die Referentin hat in Auckland Umweltrecht studiert, wurde mit einer Arbeit zur neuseeländischen Rechtssetzung promoviert und arbeitet als Anwältin sowie Lehrbeauftragte im Bereich Umweltrecht.

Ort: Hybridveranstaltung (präsenz/online) im Münchner Zukunftssalon (Goethestr. 28, München, 80336)

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VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V

Christine Ax

+49 ​(0) 151 ​26691150

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