Deutsche Wildtierstiftung: Der Rothirsch: verunglimpft, verfolgt und abgeschossen

Rothirsch darf auf 96 % der Fläche nicht leben

Am 30. November 2020 läuft in Baden-Württemberg die bisherige Rotwildrichtlinie aus, die dem Hirsch so wenig Platz zum Leben gibt. Sie muss reformiert werden, damit die natürlichen Wanderbewegungen der Tiere, der genetische Austausch und die Besiedlung neuer Landschaften wieder ermöglicht werden.

Die Petition enthält folgende Forderungen:

  • außerhalb der bestehenden Rotwildvorkommen grundsätzlich alle Rothirsche zu schonen, die sich entlang der Wildtierkorridore des Generalwildwegeplans von Baden-Württemberg bewegen,
  • die sofortige „Legalisierung“ von Rotwildvorkommen, die bereits heute außerhalb der fünf Rotwildbezirke existierten und
  • eine politische Agenda für mehr Rotwild-Lebensraum in Baden-Württemberg.

Auf der Website HilfdemHirsch.org sind weitere Informationen zu finden.

KONTAKT

VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V

Christine Ax

+49 ​(0) 151 ​26691150

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