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Die Natur hat Recht(e)
von Netzwerk Rechte der Natur
Die Natur wird in Deutschland rechtlich noch immer überwiegend als Objekt behandelt. Sie hat keine eigenen Rechte und kann daher nicht selbst vor Gericht für ihre Interessen eintreten. Genau hier setzt die Idee der Rechte der Natur an.
Das Video des YouTube-Kanals „entsesselt euch“ erklärt, was sich durch die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt verändern könnte und zeigt Beispiele aus verschiedenen Ländern.
Bereits 1824 forderte Johann Wolfgang von Goethe, die Rechte der Natur zu sichern. Heute gibt es weltweit konkrete Ansätze: Ecuador hat 2008 die Rechte der „Pacha Mama“ in seiner Verfassung verankert. Bolivien folgte 2010 mit dem „Gesetz der Rechte der Mutter Erde“. Auch Flüsse und Ökosysteme wie der Whanganui in Neuseeland, der Río Atrato in Kolumbien und die Lagune Mar Menor in Spanien haben rechtliche Anerkennung erhalten.
Der entscheidende Unterschied: Wenn die Natur selbst Rechtssubjekt ist, muss nicht mehr zwingend ein Mensch nachweisen, dass er persönlich geschädigt wurde. Menschen können stellvertretend für die Natur ihre Rechte vor Gericht geltend machen.
Auch in Deutschland wollen wir, das Netzwerk Rechte der Natur e.V., diesen Schritt gehen. Dafür haben wir konkrete Vorschläge und einen Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes erarbeitet, mit dem die Rechte der Natur verankert werden sollen. Mehr über unsere Grundgesetzinitiative und den Entwurf erfahren Sie hier.
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VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V
Christine Ax