Rechte der Natur – Wege zur Durchsetzung: Rückblick auf die Fachtagung in Berlin
Weder die deutsche noch die europäische Naturschutzgesetzgebung waren bisher in der Lage, den Niedergang der Natur, das Artensterben, die Qualzucht oder massenhaftes Tierleid zu verhindern. Immer mehr Expert*innen gestehen ein, dass die fehlenden Klagerechte der Natur und die fehlenden Rechte für Tiere hierfür mitverantwortlich sind. Denn es ist ganz einfach: Wo keine Kläger*in, da keine Richter*in. Der Staat, der sich selbst mit dem Naturschutz beauftragt hat, denkt offensichtlich nicht daran, sich an die eigenen Gesetze zu halten und seiner Verantwortung gegenüber der Schöpfung und künftigen Generationen gerecht zu werden.
Am 11. November traf sich das Netzwerk Rechte der Natur Deutschland in den Räumen der FU Berlin. Anlass war die Fachtagung „Rechte der Natur – Wege zur Durchsetzung in Deutschland“. An der Veranstaltung nahmen Menschen aus ganz Deutschland teil, darunter viele Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, engagierte Bürger*innen und Expert*innen. Drei Optionen wurden diskutiert: eine Europäische Bürger*inneninitiative, Musterklagen und die Anerkennung der Rechte der Natur auf lokaler Ebene. Zu Beginn der Tagung stand die rechtliche Einordnung des Themas und seiner Umsetzungschancen für Deutschland im Vordergrund. Schnell wurde deutlich, dass die Rechte der Natur im Prinzip auf Rechtswegen relevant sind und eingefordert werden könnten. Landesverfassungen können über Volksbegehren die Rechte der Natur anerkennen. Einzelklagen können die Rechte der Natur für Tiere oder Ökosysteme anerkennen, wie dies in Spanien der Fall war. Und selbst einzelne Bürger*innen können vor Gericht aktiv werden, wie dies eine Teilnehmerin der Konferenz in der Schweiz vormacht.
Wie vielfältig die Anerkennung und Durchsetzung der Rechte der Natur aussehen kann, zeigt ein Blick in die Welt. Über 200 Beispiele weltweit – von Kommunen bis hin zu Verfassungsgerichten sowie Richterrecht – haben bisher schon die Rechte der Natur juristisch etabliert. In Europa sind die Rechte der Natur am Beispiel des spanischen Mar Menor inzwischen anerkannt. Das spanische Verfassungsgericht hat gerade erst entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, natürliche Rechtspersonen anzuerkennen und eine ökozentrische Perspektive einzunehmen.
Dass die Rechte der Natur möglich und dringend nötig sind, davon zeigten sich die Teilnehmer*innen überzeugt. Als ermutigend wurden auch die beiden Urteile des Landgerichts Erfurt bewertet, die jüngst die Rechte der Natur klageverstärkend als gegeben bekräftigten.
Am Ende der Tagung wurde beschlossen, dass das deutsche Netzwerk sich in Kooperation mit weiteren europäischen Partnergruppen auf den Weg macht, eine Europäische Bürgerinitiative zu starten. Andere Netzwerkmitglieder beschäftigen sich in den nächsten Monaten vertieft mit der Option Musterklage und den Möglichkeiten lokaler Aktivitäten und Aktionen. Wer diesen Weg gemeinsam mit den Akteur*innen des Netzwerks Rechte der Natur gehen will, kann Kontakt aufnehmen: info@rechte-der-natur.de.
Eine detaillierte und sehr empfehlenswerte Zusammenfassung finden Sie auch im Blog der Greensurance Stiftung.