Spanisches Verfassungsgericht bestätigt Rechtspersönlichkeit von Mar Menor
Das spanische Verfassungsgericht schreibt Rechtsgeschichte. Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerde der rechtsnationalen Partei VOX hat es die Rechte der Natur in Europa unwiderruflich gestärkt. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes aus dem Jahr 2022, mit dem das spanische Parlament der Salzwasserlagune Mar Menor eigene Rechte zuerkannt hatte.
Die Rechtsverordnung, die genau regelt, durch wen und wie die Rechte des Mar Menor wirksam werden, war im Zuge dieser Verfassungsbeschwerde ausgesetzt worden. Das für die Umsetzung zuständige Ministerium hatte aufgrund der verfassungsrechtlichen Unsicherheit in Bezug auf die Art der Rechtspersönlichkeit die Verabschiedung der Umsetzungsverordnung gestoppt.
Mit der Entscheidung vom 20. November wurde die VOX-Beschwerde mit 7:5 Stimmen abgewiesen. Das schriftliche Urteil mit den Stellungnahmen aller Richter steht noch aus.
Das Gericht stellt in seiner Pressemitteilung fest, dass der Anerkennung des Mar Menor als Rechtsperson verfassungsrechtlich nichts entgegensteht.
Das Gericht erklärt, dass der Gesetzgeber frei ist, einen ökozentrischen Standpunkt einzunehmen und den Begriff „Person“ juristisch so zu deuten, dass auch ökologische Entitäten Rechte haben.
Der Begriff „Person“ ist nach Ansicht des spanischen Verfassungsgerichts in der spanischen Verfassung deutungsoffen formuliert.
Dieses Urteil ist wegweisend. In Spanien wird nun damit gerechnet, dass die Umsetzungsverordnung endlich erlassen und in Kraft treten kann. Die Verordnung sieht vor, dass das Mar Menor als Rechtsperson auch ein Wirtschaftssubjekt ist, das Verträge schließen, Einnahmen erzielen und Ausgaben tätigen kann. Vertreten wird die Rechtsperson Mar Menor durch eine Art Aufsichtsrat, der sich aus Vertreter*innen dreier Gremien zusammensetzt, die die Bürger*innen und Stakeholder der Region benennen, ergänzt durch Vertreter*innen der Wissenschaft.
Diese Entwicklung stärkt das Urteil des Landgerichts Erfurt, das mit denselben Argumenten die Rechte der Natur als gegeben anerkennt. Das Urteil fand nicht nur Zuspruch, sondern auch Kritik. Nach dieser Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts dürfte es noch schwieriger werden, die Rechte der Natur als juristischen Unsinn darzustellen.
Das Netzwerk Rechte der Natur zeigt sich angesichts dieser historischen Entscheidung hoffnungsvoll und bestärkt. „Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die weltweite Bewegung, die die Rechte der Natur ins Zentrum des Rechts rücken möchte. Es zeigt, dass diese bedeutende Rechtsentwicklung, die für den Schutz unserer Erde und das Wohl künftiger Generationen von immenser Bedeutung ist, nicht aufzuhalten ist. Es ist ein Sieg für die Umwelt, die Menschheit und die Zukunft unseres Planeten.“