Tagungsbericht
Bericht über die Tagung „Eigene Rechte für die Natur. Ein notwendiges Instrument zur Rettung unserer Lebensgrundlagen“
von Netzwerk Rechte der Natur
Die Folgen der Wachstums- und Gewinnlogik unserer selbstzerstörerischen Produktions- und Lebensweise sind seit langem bekannt: Artensterben, Klimawandel und globale Vermüllung. Weltweit gehen verschiedenste Akteur:innen gegen diese Bedrohung vor, indem sie der Natur eigene, einklagbare Rechte verleihen – die Natur wird zum Rechtssubjekt. Damit soll eine „juristische Waffengleichheit“ zwischen ökonomischen Interessen und dem Lebensinteresse der Natur (also auch der Menschen) hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund fand vom 2. bis 4. Oktober 2025 die Tagung „Eigene Rechte für die Natur“ statt, veranstaltet von DiaCampus/Zentrum für Erwachsenenbildung (ZEB) in Hannover in Kooperation mit dem Netzwerk Rechte der Natur. Sie wurde finanziell gefördert von der Bingo Umweltstiftung Niedersachsen, dem Nachhaltigkeitsfonds der Dachstiftung Diakonie, der Selbach Umweltstiftung und der Winter Stiftung für Rechte der Natur. Die Organisation lag beim ZEB, die inhaltliche Konzeption bei Angela Blauert und Klaus Latzel.
Die Tagung hatte zum Ziel, die weltweit juristisch wie politisch-ökologisch geführten Diskurse über die Rechte der Natur zusammenzubringen und auch in Deutschland weiter zu befördern. Sie schloss damit an vorangegangene Veranstaltungen etwa in Münster, Kassel und Berlin an, die teils noch stärker international ausgerichtet waren und sich meist eher auf rechtliche Fragen oder auf philosophische und spirituelle Zugänge zum Thema „Rechte der Natur“ bezogen.
Der erste Teil des Treffens diente der Bestandsaufnahme. Den Auftakt machte Matthias Glaubrecht (Hamburg). Am Beispiel des in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig beachteten Artensterbens gab er einen eindrücklichen Überblick über die Bedrohungen, denen Natur und Menschen (als Teil der Natur) mit dem Artensterben ausgesetzt sind, erläuterte das Rahmenabkommen zur Biodiversität, das 2022 auf der COP 15 in Montreal beschlossen wurde, und diskutierte die Chancen für dessen erfolgreiche Umsetzung durch Flächenschutz weltweit und in Deutschland.
Andreas Gutmann (Kassel) zeigte die unterschiedlichen Grundlagen, aus denen das Konzept „Rechte der Natur“ entstanden ist: aus indigenen Kosmologien und antikolonialen Impulsen ebenso wie aus einer Weiterentwicklung des westlichen Rechtsdenkens, und er erörterte die Möglichkeiten des transnationalen Rechtstransfers ebenso wie die Schwierigkeiten, die sich bei der Übertragung von Rechtssetzungen in einander fremde Rechtskulturen ergeben können.
Die Vorträge am Vormittag des zweiten Tages gaben differenzierte Einblicke in die Erfahrungen, die an drei internationalen Hotspots institutionalisierter Rechte der Natur vorliegen. Laura Affolter (Hamburg) zeichnete auf Grundlage ihrer Feldforschungen in Ecuador die langdauernde indigene Widerstandsgeschichte gegen rücksichtslos vom Staat durchgesetzte Bergbauprojekte nach. Dabei machte sie deutlich, dass die praktische Wirksamkeit der in Ecuador seit 2008 in der Verfassung verankerten Rechte der Natur primär vom Kräfteverhältnis zwischen der Bergbaukonzessionen erteilenden Regierung, den beteiligten Konzernen und den Aktivist:innen abhängt. Der weiterhin betriebenen neo-extraktivistischen Politik stehen mittlerweile zwar auch Erfolge etwa in Gerichtsurteilen entgegen. Doch die jüngsten politischen Entwicklungen in Ecuador drohen, das ecuadorianische Vorzeigeprojekt der Rechte der Natur womöglich ganz wieder abzuschaffen.
Katharina Bader-Plabst (München) zeigte, wie in Aotearoa/Neuseeland mit einem Waldgebiet (Te Urewera, 2014) und einem Fluss (Te Awa Tupua/Whanganui River, 2017) einzelne Naturgüter durch Gesetzgebung zur Rechtsperson wurden. Damit wurde ein seit Mitte des 19. Jahrhunderts schwelender Streit zwischen der britischen Krone und verschiedenen Iwi („Stämmen“) der Maori, deren Land die Krone an sich gerissen hatte, beendet. In der Weltsicht der Maori („Ich bin der Fluss, der Fluss ist ich“) gibt es keine Eigentumsrechte an der Natur, sondern ein Verhältnis der Fürsorgepflicht. Im britischen Rechtssystem war der Streit aber nur eigentumsrechtlich beizulegen. Eine Rückgabe des Eigentums an die Maori kam für die neuseeländische Regierung jedoch nicht in Frage, da sie weitere Ansprüche befürchtete. Also machte sie den Vorschlag, die Naturgüter zum Rechtssubjekt zu erklären. Waldgebiet, Fluss und Gebirge gehören nunmehr sich selbst, vertreten durch gemeinsam von Maori und Regierung gebildete Gremien. Rechte der Natur nehmen hier die Form von indigenen Menschenrechten an, die Kosmovision der Maori wird in das westliche Rechtssystem inkorporiert – freilich eingeschränkt: Bestehende Eigentumsrechte von Privatpersonen und Unternehmen werden nicht berührt, wasserrechtliche Genehmigungen fallen weiterhin in die Kompetenz der jeweiligen lokalen Behörden. 2025 folgte in Neuseeland jedenfalls der nächste Schritt: Das Gebirge Te Kahui Tupua wurde zur Rechtsperson erklärt und gehört seither sich selbst.
Jula Zenetti (Leipzig) widmete sich in ihrem Vortrag der spanischen Salzwasserlagune Mar Menor. Deren katastrophaler ökologischer Zustand, bewirkt vor allem durch Einträge der Landwirtschaft, brachte eine breite Graswurzelbewegung für die Rechte dieses Ökosystems hervor. 2022 hatte sie Erfolg: Das spanische Parlament erklärte die Lagune per Gesetz zum Rechtssubjekt, verbunden mit der Errichtung dreier Ausschüsse zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Damit hatten Rechte der Natur erstmals in Europa Gesetzeskraft erlangt. Die Rechtsaußen-Partei VOX strengte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde an, die das Verfassungsgericht 2024 jedoch in vollem Umfang zurückwies und damit zugleich dazu beitrug, die Rechte der Natur zu präzisieren und besser umsetzbar zu machen.
Diese internationalen Erfahrungen zeigen, wie entscheidend die je unterschiedlichen politischen, ökonomischen und sozialen Kontexte für die praktische Ausgestaltung von Rechten der Natur sind, und ebenso für die Konflikte, die um die Durchsetzung und Anwendung dieser Rechte ausgetragen werden. Die mögliche Übertragbarkeit dieser Erfahrungen auf Deutschland bestimmte denn auch einen Teil der Diskussionen. Angesprochen wurden u.a. die Kriminalisierung von Umweltbewegungen, die Macht der Agrarlobby, der Stellenwert der EU-Gesetzgebung, die Bedeutung indigener Kosmologien für die Bewegung sowie das Verhältnis von Menschenwürde und Würde der Natur.
Der zweite Teil der Tagung bestand aus drei parallelen Workshops sowie einer Podiumsdiskussion. Sie dienten der Verständigung über die Perspektiven, die sich aus der geleisteten Bestandsaufnahme für die Umsetzung von Rechten der Natur auch in Deutschland ergeben könnten. Ausgehend von kurzen Statements von Impulsgeber:innen aus einem breiten Spektrum institutioneller, organisatorischer oder aktivistischer Zusammenhänge erörterten die Workshops unterschiedliche Blicke auf das Verhältnis Mensch – Natur und die Bedeutung des Rechts in diesem Verhältnis. Schwerpunkte waren hier etwa die Bedeutung indigener Kosmologien für das Verhältnis zur Natur in Deutschland, die Bedeutung von Empathie für dieses Verhältnis und die Auseinandersetzung zwischen anthropozentrischen und ökozentrischen Betrachtungsweisen.
Die Podiumsdiskussion mit Hans Leo Bader, Tanja Busse, Emmanuel Schlichter und Barbara Unmüßig konzentrierte sich auf die Frage nach den Chancen einer Institutionalisierung von Rechten der Natur auch in Deutschland und den Widerständen, die dabei zu gewärtigen sind. Das Podium sah die Chancen auf längere Sicht teils verhalten, teils stärker optimistisch, betonte u.a. die Bedeutung der Erziehung schon im Kindesalter für das Naturverhältnis, aber auch in unterschiedlichem Maße die Schwierigkeiten, strategische Bündnispartner etwa in den Gewerkschaften oder den Naturschutzverbänden für die Forderung nach Rechten der Natur zu finden. Dabei spielten nicht nur deren unterschiedliche Agenden eine Rolle, sondern auch der politische und finanzielle Druck, dem sie sich ausgesetzt sähen, bis hin zur Kriminalisierung von Umweltaktivist:innen etwa der Letzten Generation.
In der bald auch für das Plenum geöffneten Diskussion kristallisierten sich mehrere Ergebnisse heraus, die auch für die Tagung insgesamt festgehalten werden können: Am aussichtsreichsten für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Handlungsmacht für die Durchsetzung von Rechten der Natur in Deutschland scheint die Verbindung der weiter zu verstärkenden Initiativen vor Ort (etwa für die Rechte eines geschädigten Flusses wie der Oder oder der Schweinswale in der Ostsee) mit den Möglichkeiten, die sich aus der bemerkenswerten internationalen Vernetzung der Bewegung für die Rechte der Natur ergeben. „Aktuelle Initiativen für die Rechte der Natur“ stellten sich denn auch im letzten Teil der Tagung vor: die Initiative für die Anerkennung der Spree als Rechtssubjekt, die Verfassungsbeschwerde „Ein Kind klagt für die Loisach“, zwei Hannoveraner Initiativen gegen die Abholzung von Bäumen wegen der Verbreiterung des Süd- bzw. Westschnellweges, die Europäische Bürgerinitiative für die Rechte der Natur und die Global Alliance for the Rights of Nature GARN.
Die Initiativen vor Ort könnten auch dabei helfen, das bislang weithin als Elitenprojekt wahrgenommene Projekt „Rechte der Natur“ auf eine breitere Basis zu stellen, wozu auch das Zusammendenken von ökologischen und sozialen Fragen gehöre. Das Projekt „Rechte der Natur“ brauche einen langen Atem, müsse auf Initiativen von unten bauen und den naturzerstörerischen Systemzwängen des konkurrenzgetriebenen Kapitalismus die Empathie für die Natur und die Solidarität mit den menschlichen wie nichtmenschlichen Mitlebewesen entgegensetzen. Dabei könne der Kampf um zu erringende oder zu verteidigende Rechte auch zur Klammer zwischen den ökologischen und den sozialen Auseinandersetzungen werden.
Viel zur gleichzeitig ernsten und heiteren, konzentrierten und entspannten Atmosphäre der Tagung trugen künstlerische Exponate zum Thema Natur, musikalische Farbtupfer in den Pausen von Wilfried Behre sowie das kulturelle Abendprogramm bei. Den ersten Abend bestritt Matthias Wesslowski, der verblüffende Zaubertricks und intellektuelle Kunststücke zum Thema der Tagung miteinander verband. Am zweiten Abend wurde der mehrfach ausgezeichnete Dokumentarfilm „reEarth … Rights of Nature“ 2024 von Bettina Behrendt gezeigt, eine Reise durch indigene Lebenswelten in Australien und Ecuador.
Die Resonanz der Tagung bei den Teilnehmer:innen war durchweg von dreierlei gekennzeichnet: von der weiteren Klärung und Konkretisierung des zuvor oft noch als etwas diffus geltenden Projekts „Rechte der Natur“, von einem ausgeprägten Wunsch nach weiterer Vernetzung und regelmäßigem Austausch sowie von der Suche nach Anknüpfungsmöglichkeiten für eigenes praktisches Engagement.
Louis Hohmeier
Hannover
Programmübersicht
Donnerstag, 2. Oktober
Begrüßung und Einführung
- Hans Peter Daub, Dachstiftung Diakonie
- Angela Blauert
Grundlagen
- Matthias Glaubrecht, Universität Hamburg: Das stille Sterben der Natur – Oder: Wie wir das Artensterben stoppen
- Andreas Gutmann, Universität Kassel: Ein neues Paradigma reist um die Welt? Der internationale Diskurs über Rechte der Natur
- Moderation: Christine Ax, Netzwerk Rechte der Natur
Abendprogramm
- Matthias Wesslowski, Institut für vergleichende Substanzforschung: „Anthropozäne Mythen, Visionen und Illusionen“
Freitag, 3. Oktober
Internationale Erfahrungen mit den Rechten der Natur
- Laura Affolter, Universität Hamburg: Rechte der Natur im politischen Konflikt: Rechtsmobilisierung im Widerstand gegen Bergbauprojekte in Ecuador
- Katharina Bader-Plabst, Kanzlei Kapellmann, München: Te Awa Tupua & Co. – Rechte der Natur in Aotearoa, Neuseeland
- Jula Zenetti, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig: Das Mar Menor als Rechtsperson – zivilgesellschaftlich eingefordert und höchstrichterlich bestätigt
Moderation: Camilla Haake, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, Wien
Das Verhältnis Mensch – Natur und die Bedeutung des Rechts: die Vielfalt der Perspektiven. Plenen und Workshops mit Impulsen von
- Baro Vicente Ra Gabbert, Greenpeace
- Dietmar Müßig, Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen
Moderation: Menja Holtz
- Isa Bilgen, Lawyers for Future
- Thomas Trenczek, Scientists für Future
Moderation: Michael Hulke
- Karina Czupor, Nabu Niedersachsen
- Wolf-Christian Hingst, Stop Ecocide
- Thomas Kirchhoff, FEST Heidelberg
Moderation: Klaus Latzel
Abendprogramm
- „reEarth … Rights of Nature“. Dokumentarfilm von Bettina Behrend (2024)
Samstag, 4. Oktober
Handlungsperspektiven, Öffentlichkeit und mögliche Widerstände
Podiumsdiskussion
- Hans Leo Bader, Volksbegehren Rechte der Natur in Bayern
- Tanja Busse, Publizistin
- Emmanuel Schlichter, Europäische Bürgerinitiative für die Rechte der Natur
- Barbara Unmüßig, ehem. Vorständin der Heinrich-Böll-Stiftung
Moderation: Klaus Latzel
Aktuelle Initiativen für die Rechte der Natur stellen sich vor
- Initiative für die Anerkennung der Spree als Rechtssubjekt
- „Ein Kind klagt für die Loisach“
- Europäische Bürgerinitiative für die Rechte der Natur
- Global Alliance for the Rights of Nature (GARN)
- Initiative zur Rettung des Ricklinger Waldes, Hannover
- Westprotest, Hannover
KONTAKT
VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V
Christine Ax