Wissenschaftlicher Aufsatz
Wurzeln der Rechte der Natur: Zwischen Neuseeland und Deutschland
von Christine Ax
Der Aufsatz „Wurzeln – Rechte der Natur in Deutschland und Neuseeland“ ist ein wichtiger aktueller wissenschaftlicher Beitrag auf dem Weg hin zu den Rechten der Natur in Europa. Er arbeitet die unterschiedlichen kulturellen und politischen Kontexte heraus, in denen die Rechte der Natur ihren Platz suchen, und fordert auf, diese ernst zu nehmen und nicht alle Entwicklungen vorschnell „über einen Kamm zu scheren“. Das ist wichtig, und verständlich.
Dennoch bleibt aus europäischer Perspektive eine wichtige Leerstelle bestehen. Denn in gewisser Weise perpetuieren und verstärken die Autorinnen mit ihrem Vorgehen und ihren Ergebnissen etwas, was die Rechte der Natur Bewegung in Europa überwinden möchte: Den Dualismus, der die instrumentelle Vernunft hervorbringt. Die Trennung der Welt in eine äußere und eine innere Welt (unsere Innenwelt).
Darum geht es: Die Autor:innen unterscheiden zwischen „thick“ und „thin“ Rights of Nature – zwischen tief verwurzelten, kulturell getragenen Rechten der Natur wie in Aotearoa/Neuseeland und eher „dünnen“, philosophischen oder juristisch-experimentellen Ansätzen wie in Deutschland.
Während sie in Neuseeland tief in indigener Weltanschauung und Entkolonialisierung verwurzelt sind, erscheinen sie in Deutschland bislang eher als philosophische, zivilgesellschaftliche und juristische Gegenbewegung zum anthropozentrischen Rechtssystem.
Die Autor:innen sprechen deshalb von:
- „thick“ Rights of Nature (tiefe/stark verwurzelte Rechte der Natur)
- und „thin“ Rights of Nature (dünne/schwächer verankerte Rechte der Natur).
Neuseeland: Rechte der Natur als Ausdruck indigener Kosmologien
Im Mittelpunkt der Analyse stehen drei berühmte Beispiele aus Aotearoa/Neuseeland:
- Te Urewera,
- der Whanganui River,
- und der Taranaki Maunga.
Diese Naturwesen wurden in den vergangenen Jahren als juristische Personen anerkannt. Die Autor:innen kommen zu dem Schluss: Es ging in diesen Fällen nie nur um Naturschutz. Die Anerkennung dieser Rechte ist Teil eines umfassenden Prozesses der Anerkennung indigener Māori-Weltbilder und historischer Wiedergutmachung. Auch die Beziehung zwischen Menschen und Natur wird dort nicht als Eigentumsverhältnis verstanden, sondern als lebendige Verwandtschaftsbeziehung. („Ich bin der Fluss und der Fluss bin ich.“) Der Fluss ist kein Objekt, sondern Vorfahr und lebendiges Wesen. Rechte der Natur machen diese Beziehung rechtlich sichtbar. Die Autor:innen betonen: Die neuseeländischen Modelle beruhen auf tief verwurzelten relationalen Weltbildern („living as nature“). Rechte der Natur sind dort Ausdruck kultureller Kontinuität, kollektiver Verantwortung und ökologischer Verbundenheit.
Deutschland: Rechte der Natur als Kritik am anthropozentrischen Recht
Ganz anders stellt sich für sie die Situation in Deutschland dar, das die Rechte der Natur bisher nicht institutionalisiert hat. In Deutschland beobachten die Autor:innen: Eine wachsende Multi-Stakeholder-Allianz aus Gerichten, Wissenschaft, Kunstprojekten, Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Sie beschäftigen sich konkret mit dem Urteil des Landgerichts Erfurt von 2024, der bayerischen Initiative zur Verankerung der Rechte der Natur in der Verfassung, der „Organismen-Demokratie“ in Berlin und der symbolischen Forderung nach Wahlrechten für eine Eiche in Sachsen. Sie interpretieren diese Entwicklungen als Zeichen einer grundlegenden Krise des bestehenden Umweltrechts. Und sie verweisen darauf, dass das geltende positive Recht Natur als Objekt und Ressource behandelt. Die Rechte der Natur sind in Deutschland, so hat man den Eindruck beim Lesen des Aufsatzes, vor allem Mittel zum Zweck, um das geltende Recht (und seine Quellen) herauszufordern und der Versuch, ökologische Beziehungen sichtbar zu machen und für diese zu werben. Sie sprechen im deutschen Kontext daher von „thin Rights of Nature“. Sie gehen davon aus, dass die Rechte der Natur keine kollektiv geteilten kulturellen Kosmologien kennen, sondern auf den Säulen der Aufklärung gründen: philosophisch, ethisch, künstlerisch.
Die Autor:innen argumentieren: Die ökologische Krise kann aber nicht allein durch strengere Umweltgesetze gelöst werden. Entscheidend sei vielmehr ein anderes Verständnis der Beziehung zwischen Mensch und Natur.
Diese Annahme wird auch vom international anerkannten IPBES-Modell geteilt, das vier Formen des Naturverhältnisses unterscheidet: von der Natur leben, mit der Natur leben, in der Natur leben, und als Natur leben.
Das transformative Potenzial der Rechte der Natur vermuten die Autor:innen vor allem in der vierten Perspektive: Menschen nicht als getrennt von der Natur zu denken, sondern als Teil der Natur und in ihren gelebten Beziehungen zur Natur.
So wichtig es ist, die indigenen Kosmologien und Motive ernst zu nehmen und nicht alle Entwicklungen in allen Ländern zu verallgemeinern und ihre Wurzeln außer Acht zu lassen, so wichtig erscheint es mir aber auch, anzuerkennen, dass die Beziehung vieler Menschen, die sich in Europa für die Rechte der Natur engagieren, keineswegs in dem oben genannten Sinne „dünn“ ist. Für viele unter uns ist diese Beziehung existentiell, emotional, spirituell und biografisch mit unserem Sein verankert.
Auch Europa besitzt kulturelle Tiefenschichten, die bis heute in Menschen weiterleben. Auch wenn sie nicht mehr selbstverständlich kollektiv sichtbar oder institutionell anerkannt sind. Spirituelle Praktiken, mystische Traditionen, bäuerliche Erfahrungswelten, romantische Naturphilosophien, traditionelle und neue Formen der Allmende, poetische und tief empfundene Erfahrungen der Verbundenheit mit Landschaften, Flüssen, Wäldern und Tieren gehören ebenso zur europäischen Geschichte, wie Rationalismus und Industrialisierung.
Die Innensicht auf die Natur war und ist auch in Europa lebendig. Weniger sichtbar und vor allem nicht institutionell geschützt. Auch in Europa wissen viele Menschen, dass der Autor St. Exupéry recht hatte, als er den kleinen Prinzen sagen lässt: „Nur mit dem Herzen sieht man wirklich gut.“ Das gilt auch für unser Verhältnis zur Natur. Nur mit dem Herzen sehen wir die Wirklichkeit wirklich gut.
Denn Natur erschließt sich nicht allein durch Analyse, Vermessung und Verwaltung. Sie erschließt sich auch durch Beziehung, Resonanz, Erfahrung und Berührbarkeit. Für viele Menschen beginnt die Frage der Rechte der Natur deshalb nicht im Gerichtssaal, sondern in einer Erfahrung: dass Wälder, Flüsse, Tiere oder Landschaften nicht bloß Objekte sind, sondern lebendige Gegenüber.
Der Kampf um die Rechte der Natur in Deutschland ist auch ein Kampf um die Anerkennung dieser Wahrheit und die Rechte unserer Innenwelten. Ein Widerstand gegen die instrumentelle Vernunft, für die alles nur Ware ist und in der alle von allem den Preis kennen und von nichts den Wert (John Ruskin).
Die Autoren, und das liegt im Wesen der Wissenschaft, wie wir sie in Europa kennen, untersuchen nur „Objektives“: Institutionen, Gesetze und politische Prozesse – also die Außenseite gesellschaftlicher Entwicklungen. Doch die Bewegung für die Rechte der Natur lebt ebenso von der Innenseite: Gefühlen, Erfahrungen, Wahrnehmungen und einem anderen Erleben von Welt.
Dabei geht es keineswegs um bloße Romantik. Auch philosophisch und wissenschaftlich (ja sogar physikalisch) wird die strikte Trennung von Denken und Fühlen, Subjekt und Objekt, Mensch und Natur infrage gestellt. Der Philosoph Eckard Löhr verweist zum Beispiel in seinen Arbeiten zur Würde der Natur darauf, dass Natur nicht nur funktionalen oder instrumentellen Wert besitzt, sondern Eigenwert und Würde. Natur erscheint hier nicht als bloßes Objekt menschlicher Verfügung, sondern als Mitwirklichkeit mit eigener Bedeutung. Dr. jur. Reinald Eichholz verweist auf die vorpositiven Wurzeln des Rechts (Legitimation), die das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Nicht-Jurist:innen charakterisiert.
Auch der Psychiater und Philosoph Thomas Fuchs kritisiert in seinen Arbeiten über den Leib die cartesianische Trennung von Geist und Körper. Sein zentraler Gedanke lautet:
Wir haben nicht einfach einen Körper – wir sind unser Leib.
Menschliches Bewusstsein entsteht demnach nicht losgelöst von der Welt, sondern immer schon in Beziehung, Verkörperung und Resonanz.
Denken und Fühlen voneinander zu trennen, Rationalität gegen Erfahrung auszuspielen oder Innenwelt und Außenwelt strikt zu unterscheiden, ist letztlich Ausdruck des Dualismus, den die Bewegung für die Rechte der Natur überwinden möchte.
Der Kampf für die Rechte der Natur ist nicht nur eine Kritik einzelner Gesetze oder umweltpolitischer Defizite. Er berührt die Grundlagen unseres Rechtsverständnisses selbst. Denn das moderne deutsche Recht versteht Recht im Kern als das, was Gesetz ist: Gültig ist, was staatlich beschlossen, kodifiziert und durchsetzbar ist. Die Bewegung für die Rechte der Natur stellt dieses Verständnis teilweise infrage und erinnert daran, dass Recht nicht allein aus Macht, Verfahren oder staatlicher Setzung entsteht, sondern auch aus tieferen Quellen: aus Gerechtigkeitserfahrungen, aus moralischer Einsicht, aus Beziehungen, aus dem Wissen um Abhängigkeit und Gegenseitigkeit, aus der Erfahrung des Lebendigen selbst.
In diesem Sinne ist die Bewegung für die Rechte der Natur ein Versuch überpositivem Recht Raum zu geben. Erinnert an die Idee, dass es eine Gerechtigkeit gibt, die dem positiven Recht vorausgeht. Denn auch das war lange Teil europäischer Rechtsphilosophie und es reicht vom Naturrecht über ökologische Ethik bis hin zu modernen Vorstellungen planetarer Verantwortung.
Es geht also auch in Europa um mehr als neue Umweltgesetze. Es geht auch darum, die Quellen des Rechts selbst neu zu öffnen. Und es geht darum die Innenwelten zu rehabilitieren. Denn auch dort hat die Revolution des Rechts, die von den Befürworter:innen der Rechte der Natur gefordert wird, ihre Wurzeln. Das Unrecht, das unserem Selbst und der Natur durch einen Dualismus angetan wird, der Mensch und Natur, Geist und Körper, Innen und Außen spaltet.
Quelle
Knauß S, Gutmann A, Kahl A, Ruales JG, Williams T, Reimann J, et al. Dicke und dünne Wurzeln – Rechte der Natur in Deutschland und Neuseeland. Ecological Civilization 2026 , 3 , 10010. https://doi.org/10.70322/ecolciviliz.2026.10010
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