Good News

Der Interamerikanische Gerichtshof anerkennt die Rechte der Natur

von Christian Cray

Das Foto zeigt eine herbstliche Mischwald-Waldlandschaft mit leuchtenden Gelb-, Orange- und Rottönen. Ein stimmungsvolles Bild von Hans-Ulrich Zabel.
Foto: Hans-Ulrich Zabel

Sicher einer der größten Erfolge der Rechte der Natur-Bewegung in diesem Jahr:

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) hat die Rechte der Natur anerkannt! Gemäß des Gutachtens OC-32/25 über den Klimanotstand und die Menschenrechte vom 29. Mai 2025, das die Staaten Chile und Kolumbien initiiert hatten, besteht eine internationale Verpflichtung für die Mitgliedsländer des CIDH, irreversible Umwelt- und Klimaschäden zu verhindern, eine sogenannte jus cogens-Norm, dies bedeutet eine zwingende Norm des Völkerrechts. Das Gutachten ist rechtlich zwar nicht bindend, jedoch hat damit erstmals ein Menschenrechtsgerichtshof die Verhinderung irreversibler Schäden an der Natur als eine rechtliche Verpflichtung anerkannt, der sich kein Staat entziehen kann, vergleichbar mit dem Verbot von Sklaverei oder Völkermord. Zu den Rechten der Natur bezieht sich das Gericht wie folgt: „Die Anerkennung des Rechts der Natur, ihre wesentlichen ökologischen Prozesse aufrechtzuerhalten, trägt zur Konsolidierung eines wirklich nachhaltigen Entwicklungsmodells bei, das die planetarischen Grenzen respektiert und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen für heutige und künftige Generationen gewährleistet.“ (S.6)

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Netzwerk Rechte der Natur e.V.

Christian Cray

rightsofnature.cray@posteo.de

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