Buchbesprechung
Eigenrechte der Natur – Jula Zenetti
von Helmut Scheel
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Jula Zenetti beginnt ihr Buch mit einer Frage, die uns alle betrifft: „Wie kann Umwelt- beziehungsweise Naturschutz im Rechtssystem grundlegend gestärkt werden?“ Diese Fragestellung enthält bereits die Leitplanken, die auf den über 250 folgenden Seiten begrenzend wahrgenommen werden. Zwar steigt Zenetti hin und wieder mit Möglichkeitsformulierungen darüber hinaus, untersucht im Wesentlichen jedoch die Perspektiven innerhalb des Gegebenen. Bei den Vorgaben zeigt sie sich dabei sehr weit, sowohl zeitlich als auch räumlich, bleibt aber eng am Begriff der Eigenrechte.
Die Kapitelstruktur ist klar und solide aufgebaut, mit einzelnen Schwerpunkten, einem Zwischenfazit und am Ende jedes Kapitels einer Ergebniszusammenfassung. Damit ermöglicht die Autorin, immer wieder Gelesenes zu reflektieren und auf den Punkt zu bringen. Dies ist letztlich der Aufbau der gesamten Dissertation.
Von Stone bis Ecuador
Das erste Kapitel beschreibt, für die Komplexität des Themas erstaunlich kurz, die Entwicklung der Eigenrechtsidee der Natur, beginnend mit Christopher Stones Aufsatz „Should Trees Have Standing?“ von 1972. Die damalige Doktorandin und jetzige Doktorin der Rechtswissenschaft Zenetti beschreibt die Anfänge als eine Art erste Welle, die noch keine konkreten und fassbaren Ergebnisse lieferte, aber einen wesentlichen Impuls für die zweite Welle erzeugte, in der dann in den USA und mit der Verankerung in der ecuadorianischen Verfassung 2008 eine wirksame Grundlage geschaffen wurde.
Wer kann Trägerin sein?
Nach der historischen Entwicklung folgt, der inneren Logik entsprechend, die Betrachtung der unterschiedlichen Entwürfe, wie Eigenrechte bezogen auf die Natur ausgeprägt sein können. Drei wesentliche Ebenen werden dabei betrachtet: die gesamte, umfassend verstandene Natur, einzelne Ökosysteme und, als engste Variante, einzelne Arten wie den für indigene Gemeinschaften heiligen Wildreis Manoomin, dem 2019 in den USA erstmals Rechtspersönlichkeit zugesprochen wurde. Zenetti beschreibt zu jeder dieser Ebenen mögliche Einschränkungen, aber auch ihre jeweiligen Vorteile. Sie beleuchtet zudem Ökosysteme und ihre Definitionsvariabilität, ohne sich dabei auf eine ökologische Bestimmung festzulegen. Dabei wird schon eine Schwierigkeit sichtbar, die die Arbeit unterschwellig stets begleitet, nämlich Definitionsfragen, die in einigen Bereichen ungeklärt, fließend oder sogar variierend sind, was für die juristische Betrachtung in Zenettis Analyseweise jedoch nur wenig Relevanz besitzt.
Aus der Beschreibung der Möglichkeitsmodelle für Naturpersonen folgt in der Konsequenz die Frage nach deren Vertretung im konkreten Fall innerhalb anthropozentrischer Rechtsangelegenheiten. Hier werden bestehende Varianten verglichen, zum einen das ecuadorianische Modell, in dem grundsätzlich alle die Natur vertreten können, zum anderen das Treuhand-Modell, in dem unterschiedlich ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter diese Aufgabe übernehmen.
Eigenrechte im Vergleich zum objektiven Recht
Danach wird es spannend, in mehrdeutiger Weise. In Kapitel 3 erfolgt eine Gegenüberstellung von Eigenrechten mit dem in Europa und Deutschland gebräuchlichen objektiven Umweltrecht, entlang der ökologischen Integrität, des präventiven Artenschutzes und, besonders aufschlussreich, im „Umgang mit Kollisionen“. Hier vergleicht Zenetti, wie ecuadorianische Gerichte in Fällen wie der Garnelenzucht, dem Nebelwald Los Cedros oder dem Wasserkraftprojekt Piatúa tatsächlich zwischen Eigentumsinteressen und den Rechten der Natur entscheiden, mit den entsprechenden Kollisionsregeln des EU- und deutschen Umweltrechts. Danach wendet sie sich der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Umweltrecht zu.
Der nächste Schritt
Das abschließende vierte Kapitel stellt die entscheidende Frage: „Eigenrechte als nächster Schritt im Umweltrecht?“ Zenetti geht noch einmal auf historische Exkursion und beleuchtet unterschiedliche Schritte der Eigenrechtsdynamik. Dabei zeigt ihre Analyse, dass sich das objektive Recht in den letzten Jahrzehnten sowohl inhaltlich als auch verbal immer stärker der subjektiven Rechtsbetrachtung der Natur annähert, etwa wenn EU-Bodenstrategie und Biodiversitätsstrategie inzwischen von der „Gesundheit“ der Böden und Ökosysteme sprechen, einem Begriff, der ursprünglich menschliche Zustände beschreibt. Das lässt vermuten, dass das bislang formal richtige, rein objektiv-rechtliche System zunehmend zu einer Krücke wird, mit der sich das alte System, ohne personalen Status der Natur, nur noch behelfsmäßig funktionsfähig halten lässt. Sie differenziert außerdem aus, was es bedeutet, objektives oder subjektives Recht für die Natur zu haben. Ein Beispiel dabei ist der „Eigenwert als Rechtsgrundlage subjektiver Rechte“. In diesem letzten Teil des Buches beginnt sie, die Themen und Fragestellungen zusammenzuführen. Dabei beleuchtet sie auch Randbereiche des Rechts, nämlich dessen Wirkung in die Gesellschaft hinein. Diese Bedeutung wird von ihr nicht geringgeschätzt, da sie Einfluss auf das gesellschaftliche Mindset hat.
Der Blick auf die Kritik
Besonders auffällig ist, dass sie bewusst auf „Kritik an Rechten der Natur“ eingeht. Einen Aspekt betont sie dabei besonders, nämlich jenen, der subjektive Rechte für die Natur als unbedeutend und wenig wirksam abtut. Sie kontert diese Aussage damit, dass dann subjektive Rechte generell überschätzt würden, wenn dies für die Natur zuträfe.
Eine Einladung, kein Endpunkt
Das Ende des Buches sei hier zitiert, da es eine gute Zusammenfassung des Ergebnisses ist. Das Eigenrechtskonzept, so heißt es dort, „ermöglicht es, zwei bedeutende Dynamiken der Gegenwart zu ergänzen und fruchtbar zu machen: das ‚Zeitalter der Rechte‘ und das Bewusstwerden der ökologischen Herausforderungen, die sich uns bereits jetzt und verstärkt in der Zukunft stellen werden.“
Dieses Buch ist kein Endpunkt, sondern eine Einladung – an alle, die glauben, dass Recht nicht nur Menschen dienen, sondern auch der Natur eine Stimme geben kann. Diese Einladung an viele wird auch dadurch unterstrichen, dass das Buch als Open-Access-Version verfügbar ist. Es ist als Doktorarbeit angelegt, versucht aber, Interessierte und bereits mit den Rechten der Natur Vertraute gleichermaßen mitzunehmen. Für mich ist das Werk ein Teil dessen, was Bücher zu leisten imstande sind, nämlich eine synaptische Verknüpfung menschlicher Gehirne. Dieses Mindset-Netzwerk ist in der Lage, unsere Gesellschaft zu verändern, genau in dem Sinne, wie wir es derzeit brauchen.
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VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V
Christine Ax