Bericht

Nature's Rights Bill als Impuls für ein Ökologisches Gesetzbuch - Ein integrierter Rechtsrahmen für Natur, Mensch und Wirtschaft

von Christine Ax

Offenes Buch am Wasser als Symbol für das Nature's Rights Bill und die Entwicklung eines ökologischen Gesetzbuchs für die Rechte der Natur

Nature's Rights Bill: Ein möglicher Leitrahmen für Deutschland?

Im Mittelpunkt des Netzwerktreffens stand das britische „Nature's Rights Bill“ und die Frage, welche Bedeutung dieser Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Rechte der Natur in Deutschland haben könnte. Der Entwurf geht nämlich deutlich über die Anerkennung einzelner Rechte von Flüssen, Wäldern oder anderen Ökosystemen hinaus.

Er schlägt einen „integrierten ökologischen Rechtsrahmen“ vor, an dem sich staatliche Entscheidungen, bestehende Gesetze, wirtschaftliche Tätigkeiten und menschliche Rechte künftig ausrichten sollen. Die Rechte der Natur werden nicht lediglich in das bestehende Recht eingefügt. Das gesamte Recht soll sich an ihnen neu ausrichten. Ein mögliches Leitmodell für Deutschland?

Prof. Klaus Bosselmann bewertete den britischen Entwurf als mögliches Leitmodell für ein deutsches „Ökologisches Gesetzbuch“. Ein solches Gesetzbuch wäre kein weiteres Umweltgesetz. Es müsse einen übergeordneten juristischen Rahmen schaffen, der mit seinen Mechanismen das gesamte einfache Recht ökologisch neu justiere.

Als besonders bedeutsam bezeichnete Klaus Bosselmann drei Elemente des britischen Entwurfs:

  • die „ökologische Integrität“ als zentraler rechtlicher Maßstab
  • den „integrierten Rechtsrahmen“
  • neue Formen von „ökologischer Governance“

Institutionen wie der „Nature Guardianship Council“ sollen beispielsweise gewährleisten, dass die Natur eine wirksame Vertretung erhält und ihre Rechte tatsächlich geltend gemacht werden können.

Rechte der Natur als Voraussetzung der Menschenrechte

Philosophisch besonders weitreichend ist die Beziehung zwischen den Rechten der Natur und den Menschenrechten. Der Entwurf stellt beide nicht als konkurrierende Rechte nebeneinander. Die Menschenrechte werden vielmehr im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit des Menschen zur natürlichen Mitwelt verstanden.

„Die Rechte der Natur sind keine Begrenzung der Menschenrechte von außen. Sie sind deren ökologische Voraussetzung.“

Ohne Wasser, fruchtbare Böden, ein stabiles Klima und funktionsfähige Ökosysteme können auch Gesundheit, Freiheit, Eigentum, soziale Sicherheit und politische Teilhabe nicht dauerhaft gewährleistet werden.

Obwohl der britische Entwurf voraussichtlich keine parlamentarische Mehrheit finden wird, wurde er deshalb nicht als politisch bedeutungslos eingeschätzt. Seine Wirkung liegt bereits darin, ein bislang abstraktes Anliegen in eine konkrete Rechtsarchitektur zu übersetzen. Er macht sichtbar, wie weit eine Rechtsordnung gehen müsste, die den ökologischen Krisen tatsächlich gerecht werden will.

Keine direkte Übertragung auf Deutschland, aber eine wichtige Inspiration

Dr. Jula Zenetti teilte die Einschätzung, dass der Entwurf einen wichtigen Schritt darstelle. Zugleich warnte sie vor einer direkten Übertragung auf Deutschland. Neue Verfahren und Institutionen dürften nicht einfach parallel zu bereits vorhandenen Strukturen geschaffen werden.

Es müsse geprüft werden, ob eine Rechtsfolgenabschätzung mit der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden könne. Auch ein besonderes Tribunal für die Rechte der Natur müsse in die deutsche Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit eingepasst werden. Doppelstrukturen erzeugten nur unnötige Bürokratie und gefährdeten die politische Akzeptanz.

Zenetti erinnerte außerdem an Artikel 20a des Grundgesetzes. Dieser verpflichtet den Staat bereits zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und sollte auf das gesamte einfache Recht ausstrahlen. In der Praxis ist diese Wirkung jedoch weitgehend ausgeblieben.

„Ein neuer ökologischer Rechtsrahmen darf nicht nur ein weiteres Staatsziel formulieren. Er muss konkrete Entscheidungen verändern und wirksam durchsetzbar sein.“

Eine große Inspiration, aber ein eigenständiger deutscher Entwicklungsprozess ist erforderlich

In der Diskussion bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass ein Ökologisches Gesetzbuch, das in den Bundestag eingebracht werden könne, einen längerfristigen deutschen Entwicklungsprozess erfordere.

Dabei soll an frühere Debatten über ein Umweltgesetzbuch und eine sozial-ökologische Verfassung angeknüpft werden.

Als mögliche Perspektive wurde ein wissenschaftlich fundierter Entwurf genannt, an dem Fachleute aus Recht, Philosophie, Ökologie und Governance mitarbeiten. Ein solcher Prozess solle möglichst überparteilich angelegt sein und sich über mehrere Jahre entwickeln.

Top-down und Bottom-up verbinden

Ein wichtiger Kritikpunkt am britischen Vorgehen war die geringe Beteiligung lokaler Initiativen. Für Deutschland müsse deshalb von Anfang an eine Verbindung zwischen „Top-down und Bottom-up“ geschaffen werden.

Die zahlreichen Initiativen für Flüsse, Wälder und Landschaften dürfen nicht erst nachträglich einbezogen werden. Ihre Erfahrungen sind für die Frage besonders wichtig, wer die Natur vertreten darf und wie nationale, regionale, bioregionale und lokale Institutionen zusammenspielen können.

Matthias Kramm hob hervor, dass die Ausgestaltung der Repräsentation entscheidend sei. Ein nationaler Rat für die Natur müsse mit lokalen Bewegungen und unterschiedlichen Wissensformen verbunden werden.

„Ein ökologischer Rechtsrahmen braucht nicht nur juristische Qualität. Er braucht gesellschaftliche Verankerung.“

Nur so könne er Identifikation erzeugen und von einer breiten Basis getragen werden.

Ein neues Verständnis von Wohlstand

Helmut Scheel (Netzwerk Rechte der Natur e.V.) verband den Gesetzentwurf mit der Frage nach einem neuen Verständnis von Wohlstand. Wohlstand dürfe nicht länger allein an Geld, Wachstum und Konsum gemessen werden. Er müsse vom Wohlergehen der Menschen und der natürlichen Mitwelt her gedacht werden.

Die zunehmende Wasserknappheit selbst in bislang wasserreichen Regionen zeige, wie unmittelbar die natürlichen Grundlagen unseres Lebens bereits bedroht sind.

„Wohlstand beginnt nicht beim Konsum, sondern bei intakten Lebensgrundlagen.“

Strategische Prioritäten und begrenzte Ressourcen

Barbara Unmüßig schlug vor, den britischen Entwurf zunächst an politischen und gesellschaftlichen Orten bekannt zu machen, etwa durch Fachgespräche, Veranstaltungen oder ein parteiübergreifendes parlamentarisches Frühstück.

Gemeinsame Einschätzung

Als gemeinsames Ergebnis zeichnete sich ab: Das „Nature's Rights Bill“ ist wichtig und verdient es, bekannt gemacht zu werden. Der Gesetzentwurf ist eine Inspiration und liefert viele Anregungen für die Erarbeitung eines deutschen Ökologischen Gesetzbuches sowie für eine umfassende Grundgesetzreform.

Er ist ein wichtiger rechtlicher, philosophischer und politischer Katalysator und eröffnet die Diskussion darüber, ob Deutschland neben einer Verankerung der Rechte der Natur im Grundgesetz langfristig ein Ökologisches Gesetzbuch braucht.

Ein solcher Rechtsrahmen sollte die grundlegende Ordnung der „natürlichen“ Abhängigkeiten anerkennen:

Die Natur trägt den Menschen. Der Mensch gestaltet Gesellschaft und Wirtschaft. Deshalb können Menschenrechte, Eigentum und wirtschaftliche Freiheit nur innerhalb der ökologischen Grenzen der Natur (auch als Chancen) dauerhaft verwirklicht werden.

KONTAKT

VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V

Christine Ax

+49 ​(0) 151 ​26691150

Schlagworte

Weitere Beiträge mit den selben Schlagworten

Übersicht anzeigen

Verwandte Artikel

Sitzung des House of Lords zur zweiten Lesung des Nature's Rights Bill über die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt und den Schutz der Biodiversität. Foto: Sebastian Sollfrank, pexels

Good News

Zweite Lesung im britischen Oberhaus: Nature’s Rights Bill ermöglicht Grundsatzdebatte über die Rechte der Natur

Das britische Oberhaus hat den Nature's Rights Bill in zweiter Lesung beraten. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt notwendig ist, um Biodiversitätsverlust und Umweltzerstörung wirksam zu begegnen.

Weiterlesen …

Porträts von Julia Elisabeth Herr, SPÖ, (© Parlamentsdirektion / Thomas Topf) und Mag. Norbert Hörmayer, Hintergrund: Elsemargriet, Pixabay, symbolisieren die parlamentarische Debatte zur Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt
Porträts von Julia Elisabeth Herr, SPÖ,(© Parlamentsdirektion / Thomas Topf) und Mag. Norbert Hörmayer

Petition

Von allen Umweltanwaltschaften Österreichs unterstützt. Österreich: SPÖ-Abgeordnete startet Petition für die Eigenrechte der Natur.

Julia Herr (SPÖ) bringt die Petition für Eigenrechte der Natur ins Parlament. Alle österreichischen Umweltanwaltschaften unterstützen die Initiative, die Flüsse, Wälder und Moore als Rechtssubjekte anerkennen möchte.

Weiterlesen …

Moosbedeckter Stein im Wald, symbolisch als Naturmonument und Sinnbild eines „Parlaments der Natur". Foto: Harley Lin/Unsplash, bearbeitet
Foto: Harley Lin/Unsplash, bearbeitet

Buchbesprechung

„Das Parlament der Natur“ – Ein faszinierendes Gespräch über die Welt von morgen

In der Buchbesprechung von Helmut Scheel zu „Das Parlament der Natur“ erfahren wir, wie Sarah Darwin, Johannes Vogel und Boris Herrmann in einem faszinierenden Gespräch Natur, Wissenschaft und Politik miteinander verbinden. Ein Denkanstoß, der uns zum Handeln anregt und unsere Beziehung zur Erde hinterfragt.

Weiterlesen …

Das Bild zeigt den Ouse-Fluss in Sussex, Großbritannien. Der Lewes District Council hat im März die erste Flussrechts-Charta des Vereinigten Königreichs verabschiedet, um den Ouse vor Verschmutzung zu schützen und seine biologische Vielfalt zu bewahren.
Der Ouse-Fluss in Sussex: Dank der neuen Flussrechts-Charta soll er frei von Verschmutzung bleiben und langfristig geschützt werden. Foto: Pixabay

Good News

Erste Flussrechte-Charta im Vereinigten Königreich

Im März hat sich der britische Lewes District Council für die erste Charta der Flussrechte im Vereinigten Königreich eingesetzt, die gemeinsam mit der Kampagne „Love Our Ouse“ entwickelt wurde.

Weiterlesen …

Schneebedeckte Landschaft bei der Morgenröte – ein Symbol für den Neuanfang und die hoffnungsvollen Fortschritte im Naturschutz im Jahr 2024. Inspiriert von positiven Veränderungen, die den Weg für die Erholung der Natur ebnen.
Ein neuer Tag für den Naturschutz: 2024 bringt hoffnungsvolle Fortschritte, von überraschenden Durchbrüchen bis hin zu ehrgeizigen Projekten wie dem National Trust in Großbritannien, der ein riesiges Naturgebiet entwickelt. Foto: Canva

Naturschutz

Ermutigende Fortschritte im Naturschutz: Durchbrüche in Großbritannien und weltweit

2024 bringt hoffnungsvolle Fortschritte im Naturschutz: Vom BBC-Bericht über überraschende Durchbrüche bis hin zu beeindruckenden Plänen des National Trust in Großbritannien, der ein riesiges Naturgebiet entwickelt. Diese und weitere Beispiele zeigen, wie die Natur sich erholen kann, wenn man sie nur lässt. Ein inspirierender Start ins Jahr!

Weiterlesen …

Erfolge weltweit

Green Party UK: Rechte der Natur in Parteimanifest verankert

Die britische Unterhauswahl am 4. Juli 2024 steht bevor. Die Green Party hat in ihrem Parteimanifest unter dem Punkt "Bringing Nature Back to Life" die Einführung eines neuen Gesetzes zu den Rechten der Natur angekündigt, das der Natur selbst Rechte zuspricht und zum Schutz sowie zur Wiederherstellung der Natur dienen soll.

Obwohl zentrale Themen wie das staatliche Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Einwanderung den britischen Wahlkampf dominieren, zeigen Umfragen des BBC-Projekts "Your Voice, Your Vote", dass auch der Klimawandel und der Naturschutz wichtige Anliegen der Wähler*innen sind. Am Samstag, den 22. Juni, marschierten über 60.000 Menschen in London unter dem Motto "Restore Nature Now" und setzten ein starkes Zeichen für den Schutz der Natur.

Weiterlesen …

Klaus Bosselmann zu Besuch im Haus der Zukunft

Zu einem ausführlichen ersten Gespräch und Meinungsaustausch über das Thema „Rechte der Natur/Biokratie“  trafen sich am 28. August Prof. Klaus Bosselmann und Dr. Georg Winter im HAUS DER ZUKUNFT. Für die beiden Pioniere der Nachhaltigkeit und des Umwelt- und Naturschutzes war es die erste persönliche Begegnung. Am Ende des Gespräches wurden erste Ansatzpunkte für eine langfristige Zusammenarbeit verabredet. Dr. Winter sagte eine aktive Unterstützung des HAUSES DER ZUKUNFT für die Versammlung zur Gründung von ELGA zu, die für den 12. und 13. Oktober in SIENA geplant ist.

Weiterlesen …