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Zweite Lesung im britischen Oberhaus: Nature’s Rights Bill ermöglicht Grundsatzdebatte über die Rechte der Natur

von Christine Ax

Britisches Oberhaus während der Debatte über den Nature's Rights Bill zur Anerkennung der Rechte der Natur und eines neuen Umweltrechts. Foto: Sebastian Sollfrank, pexels

Eine grüne Magna Charta?

Am 3. Juli 2026 hat das britische Oberhaus den Nature’s Rights Bill in zweiter Lesung beraten. Der von Baroness Natalie Bennett of Manor Castle (Grüne) eingebrachte Gesetzesentwurf, schlägt vor, die Natur als Rechtssubjekt anzuerkennen. Das Gesetz schafft darüber hinaus einen Rahmen in dem die Rechte der Natur, Menschenrechte und alle wirtschaftlichen Tätigkeit zusammengedacht werden. In der Debatte wurde eine breite Zustimmung für die Dringlichkeit der ökologischen Krise deutlich, und es wurden eine Vielzahl von Bedenken und Anregungen mit Blick auf die rechtliche Ausgestaltung formuliert.

Die zweite Lesung des Nature’s Rights Bill im House of Lords (Oberhaus) war eine wichtige Grundsatzdebatte darüber, ob das bestehende britische Umweltrecht ausreicht, um den Verlust an Arten, Lebensräumen und ökologischen Funktionen zu stoppen, oder ob ein weitergehender rechtlicher Paradigmenwechsel notwendig ist.

Baroness Bennett, die das Gesetz als ein „private Bill“ eingebracht hatte, eröffnete die Debatte mit einer Feststellung, die sich wie ein roter Faden durch die zweistündige Aussprache durchzog: Wenn Biodiversität die Grundlage des Lebens, der menschlichen Gesundheit und großer Teile der Weltwirtschaft ist: Warum schützen die bestehenden Rechtssysteme sie nicht wirksam?

Das Vereinigte Königreich gehöre zu den am stärksten naturverarmten Ländern der Erde. Trotz Umweltgesetzen, Biodiversitätsstrategien und Umweltbehörden gebe es kaum Anzeichen dafür, dass der Rückgang der Arten gestoppt werde.

Bennett stellte damit nicht nur die Wirksamkeit einzelner Gesetze infrage, sondern das klassische Umweltrecht selber. Denn anstatt die Natur zu schützen, regele es, wie viel Naturzerstörung noch erlaubt ist.

Kurzfristige wirtschaftliche Interessen, Rohstoffgewinnung, Verschmutzung, Abholzung und mächtige Unternehmensinteressen hätten sich immer wieder erfolgreich gegen den Schutz der Natur durchgesetzt. Die Konsequenz sei nicht nur eine ökologische, sondern auch eine sicherheitsrelevant gewordene Krise: Biodiversitätsverlust, zerstörte Ökosysteme und gefährdete Ernährungssysteme bedrohten auch menschliche Gesellschaften.

Der Nature’s Rights Bill setzt an diesem Punkt an. Er will Natur als Trägerin eigener Rechte anerkennen. Bennett knüpfte in ihrem Plädoyer an Christopher Stones berühmten Aufsatz Should Trees Have Standing? von 1972 an. Der hatte darauf hingewiesen, dass sich der Kreis rechtlicher Anerkennung historisch immer wieder erweitert hat. Rechte, die früher undenkbar schienen, wurden später selbstverständlich. Bennett übertrug diesen Gedanken auf Wälder, Flüsse, Ozeane, Ökosysteme und die Natur als lebendiges Ganzes.

Der britische Gesetzentwurf geht jedoch über eine symbolische Anerkennung sehr weit hinaus. Er sieht eine rechtliche Sorgfaltspflicht gegenüber der Natur vor, einen integrierten Rechtsrahmen, Verfahren zur Rechtsfolgenabschätzung, Mechanismen der Streitbeilegung und Durchsetzung sowie neue Institutionen wie einen Rat der Wächter*innen der Natur, Bioregionalräte und ein Tribunal für die Rechte der Natur.

Der offizielle Langtitel des Gesetzes spiegelt das wider: Natur soll als Rechtssubjekt anerkannt werden, ihre Rechte sollen geschützt werden, eine Sorgfaltspflicht für öffentliche Stellen, Unternehmen und Einzelpersonen etabliert werden und eine Gouvernance-Struktur für die Umsetzung auf allen wichtigen Ebenen errichtet werden. Die stärkste Seite des Entwurfs liegt in seinem systemischen Anspruch.

Natures Rights Bill ist kein klassisches Naturschutzgesetz, es will die Beziehung zwischen Natur, Gesellschaft und Wirtschaft neu zu ordnen.

Eine grüne Magna Carta

Bennett sprach von einer „grünen Magna Carta“. Natur wird nicht mehr als Ressource behandelt werden, sondern als Voraussetzung für Menschenrechte, eine zivilisiertes Leben und wirtschaftlichem Wohlstand.

Der Entwurf beruht auf dem Konzept der Donut Economy: Wirtschaft darf nur noch innerhalb ökologischer Grenzen und im Dienst menschlichen Wohlergehens stattfinden.

Mehrere Rednerinnen und Redner unterstützten diese Grundidee.

Lord Lebedev sprach von einer der großen Krisen unserer Zeit: der Verwüstung der Natur und der Zerstörung der Umwelt, von der Menschen abhängig und zugleich ein Teil seien. Er betonte, dass der Schutz der Natur nicht als Randthema behandelt werden dürfe. Natur verlange Sorgfalt und Schutz. Bestehende Schritte wie Umweltpläne, Meeresschutzgebiete oder öffentliche Gelder für ökologische Leistungen seien wichtig, reichten aber nicht aus. Nötig sei eine neue Sprache von Rechten und Pflichten, um die Zerstörung der natürlichen Welt zu stoppen und zu überwinden.

Besonders deutlich formulierte Baroness Smith die Frage, die im Zentrum der Debatte stand: Liefert der Status quo wirklich den Schutz, den Natur und künftige Generationen brauchen? Wenn das Wohlergehen künftiger Generationen von sauberem Wasser, gesunden Böden, Biodiversität, Bestäubern, resilienten Ökosystemen und einem stabilen Klima abhänge, sei es richtig zu fragen, ob Natur weiterhin primär als Besitz und Ressource behandelt werden dürfe.

Aus walisischer Perspektive wurde auf den Well-being of Future Generations Act hingeweisen. Das Nature’s Rights Bill könne als nächster Schritt verstanden werden: Es mache die ökologischen Grundlagen dieses Wohlergehens ausdrücklich sichtbar.

Eine andere Rednerin verwies auf den Schutz von Feldhasen in England und Wales. Obwohl der Schutz trächtiger und säugender Tiere naheliegend und öffentlich unterstützt sei, seien entsprechende Reformen immer wieder verschoben worden. Daraus leitete sie ein allgemeines Argument ab: Verantwortung gegenüber Natur darf nicht fortlaufend auf einen politisch günstigeren Zeitpunkt vertagt werden. Umweltrecht müsse Schäden verhindern, nicht erst nach ihrem Eintritt reagieren.

Auch Baroness Miller unterstützte das Prinzip der Rechte der Natur, brachte aber wichtige Differenzierungen ein. Sie betonte, Rechte der Natur müssten mit Menschenrechten, Pressefreiheit, Schutz von Umweltaktivist*innen und solider wissenschaftlicher Evidenz verbunden werden. Beispiele aus Ecuador zeigten, dass Rechte der Natur kein Allheilmittel seien.

Sie sprach sich für eine Stärkung der lokalen Initiativen aus, für die Ergebnisse der Citizen Science und der vielen lokalen Initiativen für die Rechte englischer Flüsse aus. Die Friends of the Dart, des River Wye und weitere lokale Renaturierungsinitiativen zeigten, dass viele Menschen vor Ort heute schon als „Wächter*innen der Natur“ handelten. Sie sprach sich dafür aus, Rechte-der-Natur-Forderungen von der lokalen Ebene her zu denken und weiter zu entwickeln.

Die Kritik am Gesetzentwurf war dennoch deutlich.

Vor allem Lord Frost trug eine scharfe, philosophische Gegenposition vor.

Er sah im Entwurf die Gefahr, Natur als eine Art übergeordnetes, fast religiöses Subjekt zu behandeln. Natur sei aber kein einheitliches Wesen. Natur bestehe aus unzähligen Organismen, Ökosystemen, Prozessen und Konflikten. Wenn Natur als ein homogenes Rechtssubjekt verstanden werde, bestehe die Gefahr, dass Richter, Tribunale oder Wächterräte eigene Werturteile als ökologische Notwendigkeit ausgäben.

Frost warnte vor einer schwer kontrollierbaren Macht neuer Institutionen und hielt den Entwurf für philosophisch inkohärent und praktisch kaum handhabbar.

Auch Lord Winston äußerte Bedenken. Wenn Natur Rechte habe, stelle sich die Frage, wer diese Rechte durchsetze und wie Konflikte gelöst werden. In vielen Fällen sei es schwierig einem Recht auf Leben immer gerecht zu werden, z.B. wenn es um Bakterien gehe oder in medizinischen Zusammenhängen. Die Anerkennung von Natur als Rechtsträgerin beantwortet noch nicht automatisch, wie Zielkonflikte innerhalb der Natur und zwischen Natur und menschlichen Bedürfnissen entschieden werden sollen.

Die konservative Opposition konzentrierte sich auf die praktischen und politischen Folgen. Sie warnte davor, neue  Gouvernance-Strukturen zu schaffen, die demokratische Entscheidungen überlagern könnten und neue Unsicherheiten mit sich bringen. Zumal der Entwurf wirtschaftliches Wachstum, Wohnungsbau, Infrastruktur, Energieversorgung und nationale Sicherheit beeinträchtigen könne.

Besonders kritisch wurden neue Institutionen wie der Nature Guardianship Council und das Nature’s Rights Tribunal kommentiert, die weitreichende Zuständigkeiten erhalten könnten.

Die Regierung erkannte die Dringlichkeit der Biodiversitätsfrage ausdrücklich an, lehnte den Gesetzesentwurf aber dennoch ab.

Die Regierung teile nicht die Überzeugung, dass die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt der richtige Weg sei. Sie verwies auf den Environment Act 2021 und den Environmental Improvement Plan 2025, Berichtspflichten, die Bedeutung des Office for Environmental Protection.

Sie brachte u.a. folgende Einwände vor: Ein paralleles Rechtesystem würde bestehende Rechte und Pflichten doppeln oder sogar mit ihnen kollidieren. Es führe zu Rechtsunsicherheiten bei Behörden, Landeigentümer und -nutzer*innen, Unternehmen und Gemeinden. Es binde Ressourcen in Rechtsstreitigkeiten und für den institutionellen Umbau, die für die Umsetzung der geltenden Naturschutzgesetze benötigt werden. Die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt habe nach Auffassung der Regierung tiefgreifende und schwer zu überschauende Folgen für Verwaltungsrecht, Eigentumsrecht und Planungsrecht.

Baroness Bennett griff diese Einwände der Regierung in ihrer Schlussrede auf. Sie räumte ein, dass der Gesetzesvorschlag transformativ sei. Aber genau darum gehe es! Große Rechtsfortschritte hätten in der Geschichte immer tiefgreifende Veränderungen erfordert. Die Frage, ob der rechtliche Status quo in der Lage sei die Natur und künftige Generationen ausreichend schütze, beantwortete sie mit einem klaren Nein.

Das bestehende Modell funktioniere nicht. Zugleich betonte sie aber auch, dass das neue Gesetz kein „silver bullet“ (Allheilmittel) sei. Aber es sei ein Fundament, auf dem aufgebaut werden könne: Ein rechtlicher Rahmen, der anerkennt, dass menschliches Leben von allem anderen Leben abhängt.

Eine wichtige Debatte

Für die internationale Bewegung der Rechte der Natur ist diese Debatte bedeutsam, weil sie zugleich Zustimmung, Hoffnung, Skepsis und Angst zu Tage treten ließ. Die Befürworterinnen sehen in dem Gesetzesvorschlag den notwendigen Rahmen für eine notwendige ökologische Transformation. Die Kritiker warnen vor unklaren Begriffen, juristischer Überdehnung, Machtkonzentration, wirtschaftlichen Folgen und einer möglichen quasi-religiösen Überhöhung der Natur.

Die Aussprache macht sichtbar, dass das Nature´s Rights Bill mehr bedeutet als Klagerechte für Ökosysteme. Das Nature’s Rights Bill stellt die Wachstumslogik unter Rechtfertigungsdruck. Es fragt danach, was noch wachsen darf, wie es wächst und wessen Lebensgrundlagen durch wirtschaftliches Handeln gefährdet wird – bzw. erhalten werden muss.

Der Gesetzentwurf zwingt Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu einer notwendigen Debatte: Reicht es, Naturzerstörung besser zu verwalten, oder brauchen wir ein Recht, das den gesellschaftlichen Stoffwechsel mit der Natur grundlegend neu ordnet?

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