Verfassungsbeschwerde

Ein Kind klagt für die Loisach

von Hans Leo Bader

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Kind mit Stoffhasen am Ufer der Loisach, Symbol für Verfassungsbeschwerde Rechte der Natur und Schutz von Flüssen in Bayern. Foto: Petra, Pixabay

Verfassungsbeschwerde für Rechte der Natur

Das Netzwerk Rechte der Natur Deutschland und  die Initiative Volksbegehren Rechte der Natur in Bayern bereitet aktuell eine strategische Verfassungsbeschwerde vor. Im Mittelpunkt steht die Loisach, ein Fluss in Oberbayern, an dem ein zehnjähriges Kind aufwächst. Der Bau des Schachtkraftwerks Großweil bedroht diesen vertrauten Naturraum. Die Beschwerde macht sichtbar: Natur hat im deutschen Recht bislang keine eigenen einklagbaren Rechte. Unter dem Titel „Ein Kind klagt für die Loisach“ soll eine gravierende Schutzlücke verdeutlicht werden. Kinder können oft erst reagieren, wenn Umweltschäden bereits irreversibel sind. Die Beschwerde zeigt exemplarisch, wie Natur im deutschen Recht eine Stimme erhalten könnte – und warum es dringend notwendig ist, unsere ökologischen Lebensgrundlagen rechtlich abzusichern.

Die Beschwerde ist bewusst als Arbeits- und Diskussionsfassung angelegt. Sie greift internationale Beispiele auf: den Whanganui River in Neuseeland, den Mar Menor in Spanien oder die Verfassungsansätze in Ecuador. Diese zeigen, dass es möglich ist, Flüsse, Seen oder Ökosystemen eigene Rechte zuzuerkennen. Deutschland könnte hier wichtige Impulse aufnehmen und weiterentwickeln. Die Verfassungsbeschwerde befindet sich aktuell in der finalen Vorbereitung, unter anderem im Austausch mit Professor Geist. Vorgestellt wird die Arbeitsfassung Anfang Oktober auf der Tagung Eigene Rechte für die Natur in Hannover. Dort soll das Papier zur Diskussion und aktiven Mitarbeit im Netzwerk eingebracht werden.

 

 

Volksbegehren Rechte der Natur

Seit 2021 läuft das Volksbegehren Rechte der Natur in Bayern. Ziel ist es, den Schutz der Mitwelt ausdrücklich in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, mit Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Die Verfassungsbeschwerde ergänzt diesen politischen Weg um eine juristische Strategie. Gemeinsam zeigen beide Ansätze: Es geht um nichts weniger als die Frage, wie wir das Verhältnis von Mensch und Natur in unserer Rechtsordnung neu gestalten.

Zum Volksbegehren

 

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VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V

Christine Ax

+49 ​(0) 151 ​26691150

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