Bericht

Preisverleihung der Winter Stiftung im Gästehaus der Universität Hamburg

von Christine Ax

Dr. Georg Winter, Gründer der Winter Stiftung, spricht bei der Preisverleihung am 17. November.
Dr. Georg Winter (links), Gründer der Winter Stiftung, während der Preisverleihung am 17. November.

Hamburg, 17. November 2025. Im Gästehaus der Universität Hamburg wurde – in Anwesenheit des Stifters Dr. Georg Winter – zum dritten Mal die Auszeichnung der Winter Stiftung für die Rechte der Natur vergeben. Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Vorstandsvorsitzender der Winter Stiftung, begrüßte die Gäste. Als Ziel der Stiftung brachte er die Hoffnung zum Ausdruck, dass Natur ein Rechtssubjekt sui generis wird und in Zukunft im Rechtswesen eine eigene Rolle spielen könne. Die Winter Stiftung prämiert jedes Jahr wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Natur als Rechtsperson auseinandersetzen. Prämiert werden Doktorarbeiten und wissenschaftliche Aufsätze, die von einer Expertenjury ausgewählt werden.

Laudatio und Preisverleihung

Die Laudatio übernahm Prof. Dr. Ivo Appel, Vorstand der Winter Stiftung für die Rechte der Natur. Die Preisverleihung übernahm der Stifter selbst.

Hauptpreis Dissertation: Dr. Tina Rametsteiner

In diesem Jahr ging der Preis für die beste Doktorarbeit an Dr. Tina Rametsteiner – Kategorie Dissertation. Die Juristin hat in Wien studiert. Nach einigen Auslandsaufenthalten und Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Kanzleien und für das österreichische Parlament arbeitet sie seit Kurzem in Graz.

Ihre Doktorarbeit, die hier (https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/101147) kostenfrei heruntergeladen werden kann, sei von überragender wissenschaftlicher Qualität und gebe einen umfassenden rechtsvergleichenden Überblick über die Rechte der Natur am Beispiel der Flüsse. Der Vergleich erfolgte u. a. vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausgangslage in Österreich und europäischem Recht.

Georg Winter übergibt Tina Rametsteiner die Auszeichnung für ihre Dissertation zu den internationalen Rechten der Natur.
Georg Winter überreicht Tina Rametsteiner den Preis für ihre Dissertation.

Preise in der Kategorie Aufsätze

Weitere Preise gingen in der Kategorie „Aufsätze“ an Maria Ximeno González-Serrano. Der Aufsatz über die Rechte des kolumbianischen Flusses Atrato entstand im Rahmen eines Promotionsprojekts. My Hanh Pham, die zweite Preisträgerin, hat in München und Finnland studiert und ist heute als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Erlangen am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte tätig. Ihr Aufsatz: „Die Rechte der Natur. Zur ökologischen Eigenrechtsidee“ analysiert Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus naturethischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, warum der Europäische Gerichtshof einen streng anthropozentrischen Ansatz verfolgt und ob und wie man diese Sichtweise überwinden kann.

Stifter Georg Winter übergibt Dr. Felix Aiwanger den Preis für seinen Aufsatz „Verträge mit der Natur“.
Georg Winter überreicht Dr. Felix Aiwanger die Auszeichnung für seinen Aufsatz.

Dr. Felix Aiwanger, der seit Kurzem am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig ist, wurde für seinen Aufsatz „Verträge mit der Natur. Ein Modell zur Internalisierung externer Effekte?“ ausgezeichnet. Dr. Felix Aiwanger hat in München promoviert und habilitiert. Sein Schwerpunkt liegt beim Tierschutz. Sein Aufsatz, so der Laudator, denkt die Rechte der Natur weiter und geht der Frage nach, wie die Beziehung zur Rechtsperson Natur vertraglich gestaltet werden könnte.

Rametsteiners Erkenntnisse: Mehrwert und Verfassungsrang

Die Preisträgerin, die nicht nur einen akademischen Hintergrund hat, sondern auch in Kanzleien und im österreichischen Parlament tätig war, ist in ihrer Doktorarbeit der Frage nachgegangen, welchen Mehrwert die Rechte der Natur gegenüber dem geltenden Umweltrecht haben können. Eine bessere Information über die Rechtsgrundlagen helfe bei der Beurteilung, so ihr Rat an alle JuristInnen, die dem Thema skeptisch gegenüberstünden.

Sie sei selbst skeptisch ans Werk gegangen und zu dem Schluss gekommen, dass die Rechte der Natur einen deutlichen Mehrwert haben, wenn sie richtig ausgestaltet werden. Je höher die Rechte in einem Rechtssystem aufgehängt werden, desto größer der Mehrwert. Am effektivsten seien die Anerkennung bzw. Verankerung in der Verfassung.

Tina Rametsteiner hält ihren Vortrag über internationale Vergleiche der Rechte der Natur, mit Beispielen aus Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Neuseeland und USA.
Vortrag von Tina Rametsteiner zu Rechten der Natur

Internationale Rechtsvergleiche: Bolivien bis USA

In ihrem Vortrag präsentierte sie ihr Vorgehen und die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit – die noch nicht am Ende sei, so die Juristin. Der Vergleich der Rechte der Natur in den Ländern Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Neuseeland und USA zeige, dass es viele Wege gibt, die Rechte der Natur anzuerkennen: durch Verfassungen, Einzelgesetze und auf der lokalen Ebene. Die verfassungsrechtliche Anerkennung habe sich als besonders wirksam erwiesen. Einzelgesetze oder lokale Beschlüsse könnten allerdings deutlich einfacher zurückgenommen werden, wie dies in den USA z. B. in Florida der Fall war oder in Indien im Fall des Flusses Ganges.

Rechte der Natur: Grundlagen und Kernprinzipien

Rametsteiner: „Je höher die Rechte im Rechtssystem angesiedelt sind, desto effektiver sind sie in der Umsetzung.“ Als Träger der Rechte kommen vor allem Ökosysteme in Frage und hier vor allem ihre Funktionsfähigkeit. Es gehe um die Wechselwirkungen in der Biosphäre, die Natur in ihrer Komplexität und den vielfältigen Beziehungen zwischen ihren Teilen.

Es gebe inzwischen in der Literatur einen weitreichenden Konsens, dass die getrennte Betrachtung von Menschen und Natur eine der Hauptursachen für viele Problemlagen weltweit sei. Die Rechte der Natur übernähmen die Funktion „kollektiver Rechte zum Schutz von Menschen und Natur“. Man könne die Rechte der Natur heute als „vierte Generation der Menschenrechte“ begreifen.

Die Debatte um Existenzrecht, Gedeihen und Wiederherstellung

Die Frage, wie genau die Rechte der Natur gefasst werden sollten, wird heute noch viel diskutiert. Im Zentrum stehen das Existenzrecht, das Recht darauf zu „gedeihen“ und das Recht auf Wiederherstellung.

Die Kritik, dass dies zu unbestimmt sei, teile sie nicht. Es gehe nicht um statische Beschreibungen, sondern um das Recht auf Entwicklung. Sie gehe davon aus, dass es genügend Indikatoren gebe, um dies praktikabel zu machen. Dem Recht auf Existenz stehe die Pflicht zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung gegenüber.

Keine absoluten Rechte – aber harte rechtliche Konflikte

Die Rechte der Natur seien keine absoluten Rechte. Nach ihrer Einschätzung führten die Rechte der Natur zu keinem absoluten Nutzungsverbot. Eingriffe in die Rechte der Natur erforderten aber – wie Menschenrechte auch – in jedem Einzelfall eine Rechtfertigung. Dies führe zu harten, aber fairen Rechtskonflikten.

Letztlich würden die Menschenrechte – so Dr. Tina Rametsteiner – durch die Rechte der Natur in einen neuen Kontext gesetzt. Auch das spreche für die Anerkennung der Rechte der Natur auf Verfassungsebene.

Vertretung der Natur: Pluralistisch und unabhängig

Die Frage nach der Vertretung der Natur sei umstritten. Rametsteiner legte ihre Präferenz auf die Unabhängigkeit der Vertretung. Sie empfehle – wie Andreas Gutmann – eine Pluralisierung und halte das Beispiel Neuseeland für vorbildlich.

Die Durchsetzung der Rechte der Natur müsse in der Wiederherstellung münden und in der „Nicht-Wiederholung“. Auch das Strafrecht sei dann gefordert sowie Schadenersatzzahlungen.

Österreich: Gut aufgestellt – und doch voller Lücken

Kurz ging sie auch auf die Situation in Österreich ein, dessen Umweltrecht auf dem Papier gut aufgestellt sei. Ökosysteme sollten in einem guten Zustand sein, es gebe eine Wiederherstellungspflicht und Indikatoren. Österreich hat außerdem die Aarhus-Konvention anerkannt, bekenne sich zum Vorsorgeprinzip und habe auf Landesebene das Rechtsinstitut der Umweltanwaltschaft eingeführt, eine de-facto-Parteistellung der Natur. Dennoch gebe es sehr viele Lücken, eine Fragmentierung des Umwelt- und Naturschutzrechts und sehr viele Ausnahmen. So ziemlich alles könne am Ende ausnahmsweise erlaubt werden. Das sei selbst dann der Fall, wenn es dem Staatsziel Umweltschutz zuwiderlaufe. Ausschlaggebend für die Entscheidungen sei am Ende immer wieder die wirtschaftliche Zumutbarkeit.

Fazit Rametsteiner: Viel Potenzial – alles hängt an der Umsetzung

Die Rechte der Natur könnten alles in allem sowohl wirkungslos als auch sehr wirkungsvoll sein. Es komme auf die Umsetzung an. Richtig aufgehängt und umgesetzt hätten sie, so ihr Fazit, ein großes Verbesserungspotenzial.

Gegenrede von Prof. Reese

Podiumsdiskussion mit Tina Rametsteiner und Prof. Moritz Reese. Diskutiert wurden juristische Zweifel an Eigenrechten der Natur, praktische Umsetzungslücken im Umweltrecht und Beispiele wie die Elbvertiefung, bei denen wirtschaftliche Interessen trotz öko
Podiumsdiskussion: links Tina Rametsteiner, rechts Prof. Moritz Reese.

Skepsis gegenüber Rechtssubjekt Natur

Prof. Dr. Moritz Reese vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig, der die Gegenrede hielt, bekannte sich dazu, das politische Anliegen zu teilen. In seinem nachfolgenden Statement formulierte er eine ganze Reihe skeptischer Nachfragen.

Er halte es für politisch und rechtlich schwierig, die Natur als Rechtsperson anzuerkennen. Er plädierte dafür, alternative Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, die die Rechte der Natur im bestehenden Rechtsrahmen stärken.

EU-Recht als starkes Instrument

Das europäische Recht sei gut geeignet, die Natur zu schützen. Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsrichtlinie sei ein großer Fortschritt. Auch die Verbandsklage mache schon vieles möglich.

Reese forderte mehr Personal und Geld, um diese Richtlinien und Verordnungen umzusetzen.

Neue Formen der Repräsentanz – aber keine Eigenrechte notwendig

Er sprach sich auch dafür aus, neue Formen der Repräsentanz der Natur im Recht zu ermöglichen, und schlug vor, die Verfassung weiterzuentwickeln. Er verwies auf Vorschläge namhafter deutscher Juristen, die geeignet seien, die Stellung der Natur im Recht zu stärken.

Ökologische Verhältnismäßigkeit und naturwissenschaftliche Grenzen

Eingriffe in die Rechte der Natur sollten auf ihre ökologische Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden und nur erlaubt sein, wenn sie im überragenden öffentlichen Interesse sind. Reese plädierte für die Beibehaltung der Ermessensspielräume beim Gesetzgeber.

Er habe außerdem Zweifel daran, dass es naturwissenschaftlich möglich sei, so etwas wie die „Integrität“ oder die „Gesundheit“ von Ökosystemen normativ festzulegen oder vorzuschreiben. Die Wissenschaft habe nachgewiesen, dass auch stark verarmte Ökosysteme stabil sein könnten, und manche fordern, sich mit solch „rudimentären“ Ökosystemen zufriedenzugeben.

Ökonomische und politische Grenzen

In Deutschland gebe es nur noch Kulturlandschaft, und der Klimawandel führe dazu, dass immer mehr Naturzustände denkbar oder wahrscheinlich seien. Dies führe dazu, dass alle Indikatoren immer normativ seien.

Am Ende seien immer auch der volkswirtschaftliche Aufwand für das Ziel der Wiederherstellung von Natur eine Grenze. Und man stoße immer wieder an politische Grenzen, z. B. an die Macht der Land- und Forstwirtschaft.

Fazit Reese: Stärkung ja – Eigenrechte nein

Sein Fazit: Die Wiederherstellungsrechte, die es heute schon gibt, können in Verbindung mit dem Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt ausreichende Schutzwirkung entfalten. Wenn man dann die rechtliche Stellung der Natur verfassungsrechtlich noch einmal stärke, wäre viel gewonnen. Dafür seien Eigenrechte der Natur nicht zwingend erforderlich.

Er bezweifelte zudem, dass die Rechte der Natur als Symbol oder Narrativ hilfreich seien, und warnte vor einer ideologischen Spaltung zwischen anthropozentrischen und ökozentrischen Zugängen: „Wir haben keine Zeit für ideologische Diskurse.“

Podiumsdiskussion: Praxis, Politik und neue Perspektiven

Widerspruch von Rametsteiner

Die sich daran anschließende Podiumsdiskussion wurde von der Juristin ist Dr. Roda Verheyen, Vorständin der Winter Stiftung für Rechte der Natur.

Ein Experiment für Deutschland?

Roda Verheyen eröffnete den Diskurs mit dem Vorschlag, was eigentlich dagegen spreche, ein Experiment zu wagen und ein großes deutsches Ökosystem wie z. B. den Bayerischen Wald mit Eigenrechten auszustatten. Denn wenn man nicht Unmögliches fordere, bekomme man noch nicht einmal das Mögliche. Im Übrigen könne man das eine tun, ohne das andere zu lassen. Die Diskussion um die Rechte der Natur sei wichtig, weil sie die Beziehung zur Natur thematisiere.

Dr. Tina Rametsteiner widersprach der Einschätzung von Prof. Reese. Sie sei anfangs auch skeptisch gewesen. Erst das Studium konkreter Fälle habe sie am Ende davon überzeugt, dass die Rechte der Natur ganz konkret den Unterschied machen. Sie legte ausführlich und an Beispielen dar, dass in der Praxis der Rechtsprechung vor allem wirtschaftliche Interessen und Eigentumsrechte obsiegten. Theorie und Praxis klafften weit auseinander. Die Rechtslage sei keinesfalls ausreichend, und eine Stärkung der Stellung der Natur im Recht könne dies ändern.

Subjekt statt Objekt: Eine Frage der Haltung

Der These, dass die Rechte der Natur ein ideologischer Diskurs seien und daher gefährlich, widersprach Dr. Felix Aiwanger: „Was kein Subjekt ist, ist ein Objekt. Es macht einen großen Unterschied, ob ich etwas als Objekt denke oder als Subjekt. Es eröffnet neue Perspektiven, wenn von der Natur als ein Subjekt gesprochen wird.“ Dr. Peter Mohr, Vorstand des Netzwerkes Rechte der Natur, stellte klar, dass er es für ein gravierendes Unrecht halte, dass die Natur weniger Rechte hat als die Menschen. Malte Siegert (NABU Hamburg) wies darauf hin, dass Gerichte heute vor allem Ermöglicher von Eingriffen in die Natur sind und dass die Natur eine größere Bedeutung haben müsse.

Die Elbe als Beispiel für systemische Fehlentwicklungen

In diesem Zusammenhang wurde das Beispiel aufgegriffen: Obwohl die Schiffbarkeit der Elbe weder technisch möglich noch ökonomisch sinnvoll ist, würden Gerichte das Ausbaggern immer wieder genehmigen.

Zum Abschluss: Rechte der Natur: Ein langfristiges Transformationsinstrument

Am Ende bekräftigten viele Redner, dass die Rechte der Natur – aus heutiger Sicht – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein wirksames Transformationswerkzeug sein können und als vierte Generation der Menschenrechte gebraucht werden.

Einig war man sich auch, dass Klimawandel und Biodiversitätskrise sofortiges Handeln erfordern und die Rechte der Natur keine kurzfristige Lösung sind, da sowohl die Anerkennung als auch die Umsetzung ein mittel- bis langfristiges Projekt sind. Prof. Ramsauer verabschiedete die TeilnehmerInnen mit einem Plädoyer, den Diskurs um die Rechte der Natur dennoch zu führen und in die Gesellschaft zu tragen. Denn das Sprechen, Forschen und Nachdenken über die Rechte der Natur verändere das Denken über die Natur und unsere Beziehung zu ihr. Und das sei zwingend notwendig.

KONTAKT

VORSTÄNDIN NETZWERK RECHTE DER NATUR E.V

Christine Ax

+49 ​(0) 151 ​26691150

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