Europäische Bürgerinitiative öffnet Weg für Rechtspersönlichkeit von Ökosystemen
Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative „Rechte für die Natur: Ermächtigung von Bürger*innen zur Vertretung und zum Schutz von Ökosystemen“ offiziell zur Unterschriftensammlung zugelassen. Am 19. Mai 2026 bestätigte die Europäische Kommission die Registrierung der Initiative gemäß Verordnung (EU) 2019/788. Die Initiative erfüllt damit die formalen Voraussetzungen für eine Europäische Bürgerinitiative. Damit erhält eine europaweite Kampagne grünes Licht, die darauf abzielt, Ökosysteme in der EU als Rechtssubjekte mit eigenen einklagbaren Rechten anzuerkennen.
Ab Herbst 2026 können Bürger*innen in der gesamten EU mit ihrer Unterschrift unterstützen, dass mindestens eine Million Menschen die Europäische Kommission zur Ausarbeitung entsprechender Rechtsvorschriften auffordern. Hinter der Initiative steht ein Zusammenschluss aus Organisationen und Akteur*innen aus 14 EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist eine koordinierte Mobilisierung in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die offizielle öffentliche Präsentation der Initiative findet am 2. Juli 2026 von 15:30 bis 19:00 Uhr im Europäischen Parlament statt und bringt Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, EU-Abgeordnete sowie Aktivist*innen aus verschiedenen Ländern zusammen.
Inhaltlich fordert sie die Entwicklung eines EU-Rechtsakts, der Ökosysteme rechtlich als Subjekte anerkennt und ihnen Schutzrechte wie Existenz, Regeneration und Wiederherstellung zuschreibt. Gleichzeitig soll Bürger*innen ermöglicht werden, Ökosysteme vor Gericht zu vertreten und in deren Namen zu handeln.
Die Kommission weist in ihrer Begründung darauf hin, dass ein solcher Rechtsrahmen auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 191 Absatz 1 AEUV gestützt werden könnte. Neben Schutzrechten für Ökosysteme wäre darin auch die Möglichkeit einer rechtlichen Persönlichkeit sowie einer stellvertretenden Klagebefugnis vorgesehen.
Die Sammelphase beginnt im Herbst 2026 und läuft über zwölf Monate. Für einen erfolgreichen Abschluss müssen mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erreicht werden. Im Erfolgsfall ist die Europäische Kommission verpflichtet, sich mit dem Vorschlag zu befassen und eine offizielle Stellungnahme abzugeben.
Interessierte können die Kampagne über rightsfornature.eu verfolgen oder unterstützen.
Stimmen aus der Initiative
Emmanuel Schlichter (Rechte der Natur e.V., Deutschland) erklärt:
„Mit der Registrierung wird deutlich, dass das Anliegen politisch und rechtlich ernst genommen wird. Nun beginnt die eigentliche Umsetzungsphase.“
Marine Yzquierdo (Notre Affaire à Tous, Frankreich) betont:
„Viele Menschen in Frankreich engagieren sich seit Jahren für Flüsse und Wälder. Europa bestätigt nun die Legitimität dieser Forderungen. Jetzt geht es darum, sie in konkrete Rechtsentwicklung zu übersetzen.“
Dobrosława Lewicka (Osoba Odra, Polen) sagt:
„Die Oder und viele andere Gewässer stehen im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Diese Initiative verlagert diese Diskussion auf die europäische Ebene, wo sie hingehört.“
Eduardo Salazar (ILP Mar Menor, Spanien) ergänzt:
„Die Mar Menor zeigt, dass rechtlicher Schutz Wirkung entfalten kann. Diese Erfahrung kann nun auf europäische Ökosysteme übertragen werden.“
Hintergrund der rechtlichen Grundlage
Die Kommission sieht laut Entscheidung die Möglichkeit, auf Basis von Artikel 192 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 191 Absatz 1 AEUV einen Rechtsakt vorzuschlagen, der den Schutz von Ökosystemen stärkt.
Darin könnten unter anderem Rechte auf ökologische Integrität, Regeneration sowie Wiederherstellung verankert werden. Zusätzlich wird die Option erwähnt, Ökosystemen eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzuerkennen und eine stellvertretende Vertretung durch Bürger*innen oder Gemeinschaften zu ermöglichen.
Ablauf und Anforderungen
Die Unterschriftensammlung startet im Herbst 2026 und läuft über zwölf Monate. Für einen erfolgreichen Abschluss sind mindestens eine Million Unterstützungsunterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten erforderlich. Hier können Sie die Kampagne rightsfornature.eu unterstützen.
Internationale Einordnung
Das Konzept der „Rechte der Natur“ versteht Ökosysteme als eigenständige Rechtssubjekte und nicht als Eigentum. Es umfasst typischerweise Schutz-, Existenz- und Regenerationsrechte sowie die Möglichkeit rechtlicher Vertretung.
In den vergangenen Jahren hat sich dieser Ansatz international stark verbreitet. Ecuador hat die Rechte der Natur 2008 verfassungsrechtlich verankert. Neuseeland hat dem Whanganui-Fluss 2017 Rechtspersönlichkeit verliehen und ein gemeinsames Governance-Modell mit Māori-Vertreter*innen etabliert.
Das UN-Programm Harmony with Nature beschreibt die sogenannte Erd-Jurisprudenz als eine der am dynamischsten wachsenden Rechtsbewegungen weltweit.
Europäische Entwicklungen
Auch in Europa entstehen zunehmend zivilgesellschaftliche Initiativen: Der Fluss Loire verfügt über ein eigenes „Parlament“, der Tavignanu auf Korsika über eine Rechteerklärung. In Polen unterstützen zehntausende Menschen eine Initiative für die Oder, während gleichzeitig politische Debatten über entsprechende Gesetzesvorschläge geführt werden. In Deutschland gibt es Kampagnen für die rechtliche Anerkennung der Spree, in Belgien für die Sambre.