Jens Kersten: Rechtssubjektivität der Natur ist eine notwendige Antwort auf das Anthropozän
Die Zahl der Rechtsexperten, die sich für eine solche Weiterentwicklung unseres Rechtssystems aussprechen, wächst. So lässt Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU München, in seinem jüngst erschienen Aufsatz "Natur als Rechtssubjekt" keinen Zweifel daran, dass Eigenrechte der Natur mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und dass sie eine notwendige und logische Antwort auf das Anthropozän sind. "Denn Rechte" so Kersten, "sind der Schlüssel zur modernen Gesellschaft. Deshalb liegt die Antwort auf die ökologischen Herausforderungen des Artensterbens, der Globalvermüllung und des Klimawandels nicht in einer Kritik der Rechte, sondern in einer verfassungsmäßig verankerten Anerkennung der Rechte der Natur - als Ausdruck eines neuen ökologischen Liberalismus im Anthropozän."
Die Hamburger Imitative Rechte der Natur/Biokratie begrüßt den PETA-Vorstoß beim Verfassungsgericht eine Klage einzureichen, die unter anderem das Ziel verfolgt, Tiere als Beschwerdeführer zuzulassen. Denn weder Tiere noch die Natur dürfen wie Sachen oder als Ware behandelt werden. Das damit verbundene Leid und Unrecht für jedes Leben, muss beendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind Eigenrechte für Tiere und ihre Anerkennung als nicht menschliche Personen ein wichtiger Meilenstein. 

