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Unerträglicher Kompromiss. Landwirtschaftliche Flächen und Moore haben kein Recht auf Wiederherstellung
Der Jubel war verfrüht. Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, ist ein unerträglicher Kompromiss. Die Kampagne rechter und konservativer Kräfte hatte doch Erfolg: Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, ist kein Grund zur Freude. Wie u.a. dem Blog des NABU zu entnehmen ist, wurde die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen und die Wiedervernässung von Mooren in der Verordnung gestrichen. Wiederherstellungspflichten soll es nur noch für Naturata 2000-Flächen geben. Die gesetzliche Einklagbarkeit und die Beteiligungsrechte der Naturschützer wurden gestrichen. Mehr Details sind hier zu finden: NABU Blog



