NABU: Eigene Rechte für die Natur ins Grundgesetz einbringen!

Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”
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